Ernst Heinrich Faber an Herzog Ludwig von Württemberg
Stuttgart, Freitag, 15. Dezember 1809

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À Son Altesse royale

Monseigneur le Duc Louis

Duc de Wirtemberg.

ist gnädigst gefällig gewesen, mein heutiges Schreiben worinn ich mir eine weitere devote Erklärung vorbehielt, so zu beantworten, daß ich mir wol keinen Erfolg von einer solchen Erklärung versprechen kann. Es werden mir neuerdings wiewol nur im Allgemeineren Thatsachen vorgeworfen wovon mir nichts bekannt ist. – Wenn ich Pflichten halber und blos zu Euer Hoheit höchstem Intereße untghst vorstelle, daß es versch: Aussichten nach, und wenn nicht bedeutende ganz unerwartete Glüksfälle sich ereignen, auf dem gegenwärtigen Weg durchaus nicht fortgehen könne sondern, wenn Euer Hoheit ein ruhiges und zufriedeneres Leben führen wollen, eine Radikal-Kur vorgenommen werden müße; wenn ich zugleich bemerkte, daß, falls es nicht beßer werde, mir keine Schuld beigemeßen werden könne: so sind dieses keine Verweise, und haben die grösern Monarchen dergl: Vorstellungen von Personen, die ihr Finanzwesen besorgten schon erhalten, und mit Beifall aufgenommen. |

Die gegenwärtige traurige Lage zeigt es schon hinlängl: wie gut man gethan hätte, schon längst darauf Rüksicht zu nehmen, und Euer Hoheit gaben mir dergl: Vorstellungen ohnerachtet in vorigen Zeiten unzähligemal die Versicherung, daß ich Höchstdenenselben wahrhaft ergeben seye. Wenn ich dergl: Briefe gegen die neueren halte, so sollte ich fast glauben daß mit meiner Denkungs u: HandlungsArt eine große Veränderung vorgegangen seye. Dieses ist aber nicht, sondern ich finde vielmehr das, was man mir schon vor mehreren Wochen entdekte, richtig daß nehml: gute Masregeln zu meiner Entfernung getroffen wurden, weil meine Administration einigen Personen, die von der ehemaligen gar großen Confusion tüchtig profitirten g...nicht gefällt. – Ich erwarte alles ruhig und wünsche nur, daß, falls man man reussirt, Euer Hoheit nicht einen gar so bedeutenden Schaden haben mögen wie ehemals. denn wenn ich gleich auch nicht im Stande bin alle Confusion zu verhüten und die große Hofhaltung zu deßen gänzlicher Unterhaltung nach ihrer gegenwärtigen Beschaffenheit nicht nur 36000. f. sondern | bei der grösten /: nie zu erwartenden :/ Sparsamkeit und Ordnung wenigstens 50,000 f gehören, mit einer geringeren Summe zu bestreiten; so ist doch der Unterschied zu auffallend gegen ehmals. Indeßen muß ich mir’s gefallen laßen, wenn Euer Hoheit eine Veränderung vornehmen wollen. Gegen den Euer Hoheit erhabenen Stand schuldigen Respekt werde ich übrigens nie anstoßen; aber ich kann, wie jeder rechtl. Mann, der zumal anerkanntermasen mit Mühen gearbeitet hat, auch erwarten, mit Achtung behandelt zu werden; und lieber will ich alles Ungemach ertragen, als mich mißhandeln lassen. Nur Niederträchtige, die sich dafür reichlich zu entschädigen suchen, leiden Misfallen... die 200 f. die vom Decemb. Etat als Vorschuß genommen wurden können wol in Hinsicht der Hofbank, aber nicht in Hinsicht meiner, zum December Etat gehören, so wenig, als das, was ich von den – im December erhaltenen oder noch ferner erhaltenden Gelder zu Ausgaben verwende, die schon in den vorhergehenden Monaten hätten gemacht werden sollen, aber wegen der vielen Neben Ausgaben nicht gemacht werden konnten. Dem Flister habe ich übrigens nie Geld gegeben wenn ich es nach Willkühr hätte schalten können.

Mit tiefstem Respekt Faber. d. 15. Dec: 1809.

Editorial

Summary

Faber sieht sich Anschuldigungen ausgesetzt und befürchtet, seines Amtes enthoben zu werden; er mahnt wiederholt, es könne “auf dem gegenwärtigen Weg durchaus nicht fortgehen”, sondern, wenn Ludwig ein ruhiges und zufriedenes Leben führen wolle, müsse. Er rechnet ihm vor, dass in der Hofhaltung dringend gespart werden müsse und befürchtet, dass jene, die von der Konfusion in der Hofhaltung profitierten, seine Entlassung beförderten.

Responsibilities

Übertragung
Veit, Joachim; Jakob, Charlene

Tradition

  • Text Source: Stuttgart (D), Hauptstaatsarchiv Stuttgart (D-Shsa)
    Shelf mark: Prozeßakten Weber G 246, Bü 4

    Physical Description

    • 1 DBl. (4 b. S. einschl. Adr.)
    • Siegelrest: WZ: a) “Vanderley”, b) Vander Ley (unter Posthorn-Wappen mit 4)

Text Constitution

  • “g...”crossed out
  • “große”added above
  • “nach ihrer gegenwärtigen Beschaffenheit”added in the margin
  • “ich”added above
  • “ch”uncertain transcription
  • Misfallenadded above
  • “Misfallen”uncertain transcription
  • “...”uncertain transcription
  • “Respekt”uncertain transcription

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