Hinrich Lichtenstein und Heinrich Beer an Carl Graf von Brühl in Berlin
Berlin, Montag, 12. Februar 1827
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Ew: Hochgeborn haben die Unterzeichneten als Bevollmächtigte der Erben des verstorbenen Kapellmeisters von Weber auf dero gefällige Zuschrift vom 6ten d: M: ganz ergebenst zu erwiedern die Ehre, daß sie sich durch die erhaltene Vollmacht nicht für befugt halten können, auf die von Ew: Hochgeborn gemachte Proposition in Betreff der Partitur der Oper Oberon einzugehen, indem die vorgeschlagene Zahlung des Honorars von Achthundert Thalern in so unbestimmten Terminen zu großem Nachtheil der Erben ausschlagen könnte. Denn, nicht zu gedenken, daß der Termin der ersten Aufführung von Ew: Hochgeborn selbst als noch weit hinaus stehend angesehen wird, so könnte die Nachzahlung der letzten Dreihundert Thalern‡‡ nach mehrfacher wiederholter Aufführung der Oper, bei einem minder glücklichen Erfolge derselben, leicht ganz unterbleiben, und dieser Theil des Honorars den Erben ganz verloren gehen. Überdies bliebe, selbst wenn statt der mehrfachen Aufführung etwa die achte oder zehnte Vorstellung als Zahlungs-Termin stipulirt würde, die Verzögerung derselben immer in der Hand der leitenden Behörde, und es könnten Jahre vergehen, ehe das Honorar zum Vollen bezahlt wäre, welches mit der Absicht der vormundschaftlichen Behörde, die Geldangelegenheiten der Erben baldmöglichst in Ordnung zu bringen, geradezu streiten würde.
Wir müssen daher ganz ergebenst bitten, daß Ew: Hochgeborn, nach den wohlwollenden und | freundschaftlichen Gesinnungen, welche dieselben stets unserm verstorbenen Freunde zugetragen haben, Ihren ganzen Einfluß dahin geltend zu machen suchen wollen, daß die Summa von 800 Thaler bei Ablieferung der Partitur bezahlt und damit zugleich das Vertrauen in den Werth und Erfolg der letzten Arbeit eines ausgezeichneten Meisters ausgedrückt werde, welche durch die entgegengesetzte Art der Zahlung in den Augen des Publikums nicht anders als herabgesetzt und bezweifelt erscheinen könnten.
Wir sind dabei so frei, noch zu bemerken, daß die Direction des Königsstädtischen Theaters, in der Meinung, daß eine Einigung mit dem Königlichen Theater nicht zu Stande kommen werde, uns bereits desfalsige Annäherungen und Erbiethungen gemacht hat, die wir, bei der gegenwärtigen Lage der Sache, nicht ganz von der Hand zu weisen im Stande sind, indem uns natürlich nicht blos die baldige Einzahlung des Honorars, sondern auch die möglichste Beschleunigung der Aufführung des Werkes sehr am Herzen liegen muß.
Indem wir dieselben ersuchen, die Versicherung unserer wahrhaften Verehrung gütig aufzunehmen, zeichnen wir alsEw. Hochgeborenganz gehorsame Diener
H: Lichtenstein. Heinrich Beer.
Berlin
am 12ten Februar 1827.
Apparat
Verfasst von
Zusammenfassung
bei Ankauf des Oberon verlangen sie die Zahlung von 800 Talern in einer Rate direkt nach Ablieferung der Partitur
Incipit
„Ew: Hochgeborn haben die Unterzeichneten als Bevollmächtigte der Erben des verstorbenen Kapellmeisters von Weber auf dero gefällige Zuschrift vom 6ten d: M: ganz ergebenst zu erwiedern“