Carl Graf von Brühl an Friedrich Wilhelm III., König von Preußen
Berlin, Mittwoch, 2. Mai 1821
Einstellungen
Zeige Markierungen im Text
Kontext
Absolute Chronologie
Vorausgehend
- 1821-04-23: an Weber
- 1821-04-26: von Weber
Folgend
Korrespondenzstelle
Vorausgehend
Folgend
Eure Königliche Majestät haben durch Allerhöchste Cabinets-Ordre mir zu erkennen gegeben, daß die Stelle eines Kapellmeisters vor der Hand nicht wieder besezt werden, und das Gehalt desselben für den Augenblick erspart werden sollte. Indem ich mich dieser Allerhöchsten Anordnung pflichtschuldigst unterwerfe, sehe ich mich doch zum Besten des Königlichen Dienstes gedrungen, Allerhöchstdieselben allerunterthängist zu | bitten, mir zu erlauben, irgend ein tüchtiges Subject zum Musikdirector vorzuschlagen, welchem natürlich ein weit geringeres Gehalt ertheilt zu werden braucht, als einem Künstler von bedeutend großem Rufe, welcher zum Kapellmeister ernannt würde. Die Erfahrung hat mich vielfältig belehrt, und ich bitte Ew. Königliche Majestät dies als eine bestimmte Wahrheit gnädigst annehmen zu wollen, daß der gegenwärtige Dienst für das Personale der Musik-Direction wirklich zu schwer ist, und daß wenn einer derselben krank wird die Last auf den Schultern eines Einzigen ruht, welches da wir jezt zwei Theater in Berlin, eines in Charlottenburg und eines in Potsdam zu versorgen haben, durchaus nicht möglich ist. Nicht zu übersehen ist hierbei, daß auch der Musik-Director Seidel eine sehr schwächliche Gesundheit, und eines Gehülfen höchst nöthig hat.
Berlin
den 2ten May
1821.
Graf Brühl
Apparat
Zusammenfassung
Brühl drängt trotz des Königs Ablehnung der Neubesetzung der Kapellmeisterstelle des verstorbenen Anselm Weber (vgl. Brief vom 20. April 1821) weiterhin auf deren Notwendigkeit
Incipit
„Eure Königliche Majestät haben durch Allerhöchste“
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Solveig Schreiter
Überlieferung
Einzelstellenerläuterung
-
„… Seiner Majestät dem Könige !“Unter der Anrede Zusammenfassung des Antwortschreibens des Königs; vgl. Brief von Friedrich Wilhelm an Brühl vom 5. Mai 1821 bzw. Faksimile.