Zwei kurze Bemerkungen zum Oberon und zu den Drei Pintos (Berlin, März 1827)

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IV. Allerlei.

Das Recht, den Oberon von Weber aufzuführen, wird der königstädter Bühne von der königlichen streitig gemacht. Wie auch die Entscheidung ausfalle, so gereicht es der königstädter Direktion zu grosser Ehre, nach dem Trefflichen gestrebt zu haben. Möchte sie sich doch mit Webers Erben und Meier-Beer zur Aufführung der drei Pinto’s einigen, deren Komposition bekanntlich Weber begonnen hat und Meierbeer vollendet; diese, eine durchaus komische Oper, kann ihr nicht streitig gemacht werden. Möchte aber auch Meier-Beer diese Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, zu zeigen, dass er nicht blos ausländischem Gelüste dienen, sondern auch sein Talent dem reinen Geiste der vaterländischen Kunst weihen mag. Welche Freude wär’ es uns allen, wenn ein gewiss grosses Talent wieder zu den Seinen, zu dem seiner Würdigen zurückkehrte, den Deutschen verehrt, statt den Wälschen dienstbar!

Marx.

Apparat

Zusammenfassung

Erwähnung des Aufführungsstreits von Webers Oberon sowie der Aufführung von Meyerbeers Vervollständigung von Webers Opernfragment Die Drei Pintos (C.8)

Entstehung

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Obert, Salome

Überlieferung

  • Textzeuge: Berliner allgemeine musikalische Zeitung, Jg. 4, Nr. 11 (14. März 1827), S. 88

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