Wilhelm zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein und Wilhelm von Redern an Friedrich Wilhelm IV. von Preußen in Berlin
Berlin, Mittwoch, 6. Januar 1841

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Seiner Majestät dem Könige.

Am zweiten Weihnachtsfeiertage des vergangenen Jahres fand die zweihundertste Vorstellung der Weberschen Oper: Der Freischütz statt*, ein Ereignis, das in der Theatergeschichte gewiß selten ist, da seit der ersten Aufführung dieses Werks am 18ten Juni 1821 noch nicht 20 Jahre vergangen sind. Durch diese Oper allein sind der Theaterkasse 94000 Reichstaler Einnahme zugegangen. Der verstorbene Komponist erhielt für dieses Werk nur 120 Friedrichsd’or als Honorar, und als derselbe im Jahre 1826 in London starb, geruhten des hochseligen Königs Majestät mittels Allerhöchster Kabinettsordre zu genehmigen, dass der Freischütz zum Besten der Familie gegeben werden durfte. – Wie ich weiß, lebte die Witwe mit ihren beiden Söhnen, von denn der ältere die hiesige Universität besucht, in Verhältnissen, die es wohl wünschen lassen, dass ihr auf irgend eine Weise eine Beihülfe zu Teil werde. Wenn man erwägt, in welchen glücklicheren Verhältnissen die Dichter und Komponisten Frankreichs im Gegensatze zu den deutschen leben und wie dort auch für die Nachbleibenden gesorgt ist, so wird der Wunsch rege, daß bei so außerordentlichen Veranlassungen, wie die gegenwärtige, auch der Witwe eines berühmten deutschen Komponisten eine außerordentliche Vergünstigung zu Teil werde. Seit dem Tode Mozarts haben unter allen deutschen Werken Webers Opern vorzugsweise sich den größten Anteil errungen, deren Melodien weit über Deutschlands Grenzen hinaus ertönen.

Eure Königliche Majestät erlaube ich mir daher ganz untertänigst zu bitten: der Witwe von Weber – welche in Dresden lebt – als einen Nachschuß auf das Honorar für die Oper: der Freischütz ein Gnadengeschenk von 100 Dukaten huldreichst zu gewähren. W. F. zu Wittgenstein. Redern.

Apparat

Zusammenfassung

Weihnachten 1940 habe die 200. Vorstellung des Freischütz stattgefunden, von den immensen Einnahmen habe der Komponist nur wenig erhalten; da die Witwe mit ihren Söhnen in schlechten Verhältnissen lebe, solle bei einem solchen Anlaß ihr eine Vergünstigung zuteil werden; sie schlagen Gnadengeschenk von 100 Dukaten vor

Incipit

Am zweiten Weihnachtsfeiertage des vergangenen

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Frank Ziegler

Überlieferung

  • Textzeuge: Verbleib unbekannt

    Dazugehörige Textwiedergaben

    • Schiffers, H.: „Wie Berlin sich Carl Maria von Webers Witwe annahm“, in: ZfMw 13 (1930/1931), S. 227

    Einzelstellenerläuterung

    • „… schen Oper: Der Freischütz statt“Theaterzettel der 200. Vorstellung am 26. Dezember 1840 u. a. in D-B, Weberiana Cl. V [Mappe X], Abt. 7, Nr. 14.

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