Adolph Martin Schlesinger an Peters in Leipzig
Berlin, Dienstag, 30. September 1828
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Kontext
Absolute Chronologie
Vorausgehend
- 1828-08-04: an Winkler
- 1828-07-11: von Weber
Folgend
- 1829-02-23: an Haslinger
- 1834-12-03: von Jähns
In Erwiederung Ihres Geehrten vom 25ten d. danke ich Ihnen für die darin gemachte Mittheilung und Uebersendung des Prospektes wegen Herausgabe der Beethovenschen Werke durch Herrn Dunst. Mit Vergnügen trete ich jederzeit zu Vereinigungen bei, welche Handlungen wie die Ihrige Breitkopf & Härtel pp veranlaßen und besonders gegen Beeinträchtigung des Eigenthums und Consolidirung des Musikhandels. Beides ist im Musikhandel sehr leicht zu bewirken, wenn nur sechs der besten Musikhandlungen zusammen treten und folgende Erklärung ausstellen daß sie sich zusammen verbinden, nicht nur Niemand in Deutschland etwas nachzudrucken, auch keine Nachdrucke zu verkaufen, die Rechnung zu kündigen. dies ist das einzige und leicht ausführbare Mittel das sicher zum Zweck führt.
Ueber Ihren Vorschlag gemeinschaftlich mit genannten Handlungen Beethovens Werke herauszugeben habe ich Folgendes zu bedenken. Die Beethovenschen Werke sind in verschiedenen Handlungen verlegt und daher vieler Eigenthum. Wir vier haben also ebensowenig das Recht als der Dunst, uns das Eigenthum Anderer anzueignen und herauszugeben und wir würden in den Augen der Welt und der Betheiligten ebensowohl als Nachdrucker dastehn, als der Dunst, abgesehen davon, daß dadurch die rechtmäßigen Verleger noch doppelt benachtheiligt würden, und die sodann mit Recht auch über unsern Verlag herfallen würden. Als ich vor zwei Jahren in Wien war machte mir schon Herr v Beethoven den Vorschlag, seine Werke in einer neuen von ihm aufs Neue durchgesehnen und erweiderte Ausgabe herauszugeben, und forderte dafür 4000 Stück Ducaten. Ich erklärte mich dazu bereit wollte ihm auch das Honorar zahlen, wenn er mir zuvor von allen Eigenthümern die schriftliche Erlaubniß dazu verschaffe. – Sehr gut ist es wenn solche Unternehmungen unterblieben, weil sonst kein Verleger sicher ist, daß ein Komponist oder deren Erben, sich nochmals Honorar verschaffen, und die bereits verkauften Werke unter dem Titel Oeuvres complet herausgeben. Frau v. Weber im Einverständniß mit Herrn Hofrath Winkler hatte auch schon solche Idee, und bot es mir, als Hauptverleger der Weberschen Kompositionen, an, worauf ich erwiederte, daß Sie kein Recht habe, die bereits als Eigenthum verkauften Kompositionen, nochmals zu verkaufen. Demzufolge bleibt gegen das Dunstsche Unternehmen nichts anders zu thun übrig, als daß wir uns verbinden und öffentlich per Circular allen Handlungen Deutschlands erklären "daß wir die Herausgabe solcher Werke, als Beinträchtigung des Eigenthums der frühern rechtmäßigen Eigenthümer und als Nachdruck halten und dem zufolge alle Handlungen ersuchen sich mit dem Debit dieses Unternehmens des Dunst nicht abzugeben, wiedrigenfalls alle denen, die sich dennoch dafür verwenden, und davon verkaufen, alle und jede Verbindung aufheben. Uebrigens halte ich die Handlung des Dunst nicht für so kräftig, ein solches Unternehmen auszuführen, und er wird gezwungen sein, davon abzustehen, wenn obige Erklärung gemacht ist, ich habe derselben, ungeachtet vormaliger Aufforderung keine Rechnung gegeben.
Es wäre uns angenehm wenn Sie mein Schreiben den dortigen Musikhandlungen und Herrn Haslinger mittheilten, und ein solches Circular veranstalteten, wozu meine Unterschrift ertheilen werde.
[ohne Unterschrift]
Apparat
Zusammenfassung
wegen der Herausgabe der Beethovenschen Werke in der Konkurrenzausgabe Dunsts; zum einem Vorschlag, diese Werke gemeinsam zu edieren; zieht Parallelen zu Webers Erben, die ihm auch Webers Werke nochmals angeboten hatten; man könne gemeinsam gegen Dunst vorgehen
Incipit
„In Erwiederung Ihres Geehrten vom 25ten d. danke ich“
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Joachim Veit
Überlieferung
-
Textzeuge: Entwurf: Erzhausen (D), Archiv des Verlags Robert Lienau (D-ERZrl)
Signatur: Kopierbuch Schlesinger 1826–1833, S. 353–355