Trautweins Reaktion auf Schlesingers Anmerkungen zum „Freischütz“ von Carl Zulehner
Vollständiger und wohlfeiler Clavier-Auszug aus der Oper:
Der Freischütz.*
Bei mir ist fortwährend zu bekommen: Der Freischütz. Oper von C. M. von Weber mit leichter Clavierbegleitung von Zulehner. Mainz bei Schott Söhne. Preis 4 Thlr. 4 Gr.
Diese Ausgabe ist in jeder Hinsicht sehr zu empfehlen, denn sie ist zweckmäßig eingerichtet, die Klavierbegleitung völlig spielbar, der Druck deutlich, das Aeußere elegant und der Preis äußerst billig. Sämmtliche darin enthaltene Stücke werden auch einzeln verkauft.
Mit Bezug auf die von der Schlesingerschen Musikhandlung in den hiesigen Zeitungen vom 8ten d. M. ergangene Anzeige bemerke ich noch, daß die genannte Handlung im Irrthum war, wenn sie sich erlaubte, von einer zweiten Instanz zu sprechen, vor welcher dieser Gegenstand noch schweben soll.
Es fragte sich bisher nur, ob eine Untersuchung gegen die hiesigen Debitenten der Zulehner’schen und Leidesdorfschen Klavierauszüge* des Freischützen (die als solche eben so gut Original-Ausgaben sind, als die in der Schlesingerschen Handlung erschienene) eingeleitet werden könne; diese Frage wurde aber von Seiten der Behörde zu Gunsten der Debitenten entschieden, weil jene Ausgaben nicht für Nachdruck angenommen sind, und auf die nochmalige Eingabe der Schlesinger’schen Handlung ist solche bereits am 5ten dieses Mts. abermals abgewiesen. Wo demnach nicht einmal eine Klage zulässig ist, kann natürlich von einer Entscheidung durch Instanzen gar nicht die Rede sein.
Noch muß in der Schlesinger’schen Anzeige gerügt werden, daß der Zulehner’sche Klavierauszug nicht blos angeblich, sondern in Wahrheit eine vollständige, wohlfeile und auf schönem Papier gedruckte Ausgabe ist, und die Ouvertüre daraus, nicht wie die Schlesinge’sche Handlung wahrheitswidrig behauptet, neun, sondern sieben Seiten einnimmt. Uebrigens erkläre ich noch, daß, da die Rechtmäßigkeit des von mir empfohlenen Zulehner’schen Klavier-Auszuges vom Freischütz ein für allemal festgestellt ist, ich die mir schuldige Erläuterung der Schlesinger’schen Angaben auch hiermit ein für allemal gegeben haben will, und deshalb auf nichts mehr hoffentlich antworten werde, womit es jener Handlung belieben möchte, das Publikum neuerdings hinsichtlich dieser Angelegenheit zu unterhalten. Ich bin aber immer bereit, jedem, den es interesüren könnte, in meinem Geschäfts-Lokal die gerichtlichen und moralischen Beweise für die völlige Richtigkeit meiner Angaben vorzulegen.
T. Trautwein, Brüderstaße Nr. 19.
Apparat
Zusammenfassung
Trautwein reagiert auf Schlesingers Vorwürfe bezüglich des Zulehner-Klavierauszugs in Nr. 95 (8. August 1822) der Spenerschen Zeitung
Entstehung
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Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Schreiter, Solveig
Überlieferung
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Textzeuge: 1. Beilage zu Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen, Jg. 83, Nr. 97 (13. August 1822)
Einzelstellenerläuterung
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„… 'schen und Leidesdorf schen Klavierauszüge“Trautwein vertrieb neben dem Zulehnerschen Klavierauszug auch noch einen bei Steiner und Co. in Wien herausgekommenen Klavierauszug „mit Hinweglaßung der Worte“, eingerichtet von Maximilian Joseph Leidesdorf, gegen den Schlesinger ebenfalls geklagt hatte. In diesem Fall ist ein gerichtliches Gutachten von E.T.A. Hoffmann (Auszug aus der protokollarischen Verhandlung vom 2. Juni 1822) überliefert, vgl. Juristische Arbeiten / E. T. A. Hoffmann, hg. und erl. von Friedrich Schnapp, München 1973, S. 519–521.