Friedrich Anton Freiherr von Venningen an Wilhelm Ludwig Leopold von Berstett in Karlsruhe
Mannheim, Montag, 26. November 1810

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Absolute Chronologie

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[Venningen erklärt, die von Stéphanie von Baden gewünschte Anstellung Webers als Kapellmeister in Mannheim sei unmöglich (Übersetzung aus dem Französischen):]

[...]

1. Da die Stelle eines Orchesterdirekteurs nicht unbesetzt ist, so müßte, um noch einen zweiten anzustellen, eine neue Besoldung erteilt werden, welche die Kasse um so weniger aufbringen kann, als sie noch einige rückständige zu bezahlen hat, welche von nötigen Ausgaben herrühren, die zur Ergänzung der Lücken in allen Branchen verwendet werden mußten. Der Unterzeichnete kann daher, ohne sich der größten Verantwortung auszusetzen, diese neue Besoldung nicht herbeischaffen.

2. Das Orchesterpersonal ist hier teils sehr schlecht, teils gar nicht besoldet. Es diente bisher größtenteils mit dem Versprechen, bei Todesabgang der Älteren verbessert zu werden. Sollte nun ein zweiter Direkteur angestellt werden, so entgienge natürlicherweise den Dienstthuenden das, was bei einem Todesfall der Kasse zur Disposition zufällt, weil diese den vakanten Gehalt einziehen müßte, um mit der Ausgabe für den zweiten Direkteur ins Gewicht zu kommen.

3. Scheint es, daß ein zweiter Direkteur bei einen so schwach besetzten Orchester, als das hiesige ist, gänzlich überflüssig wäre. Wenn daher eine Vermehrung desselben in Vorschlag gebracht wird und eine neue Ausgabe gemacht werden kann, so müßte diese nicht von der Direktion anfangen, sondern sie müßte für die Vermehrung und verstärkte Besetzung einzelner Instrumente z. B. der Violine verwendet werden.

4. Giebt der Unterzeichnete dem Herrn v. Berstett zu bedenken, und Wohldesselben eigene Kenntnis vom Theaterwesen wird denselben davon überzeugen, zu welchen Spaltungen unter dem Theater und Orchesterpersonal die geteilte Direktion der Musik Anlaß geben muß, und welche nachtheiligen Folgen für den Theaterdienst daraus entspringen.
Das sind die Beweggründe, welche den Unterzeichneten zu dem Resultat führen, daß die Anstellung des H. v. Weber als Direktor bei dem hiesigen Orchester in der gegenwärtigen Lage unthunlich sei.

[Im franz. Original noch hinzugefügt:] Le sousigné prie donc Monsieur le Baron de Berstett de vouloir bien mettre sous les yeux de Son Altesse Impériale les motifs ci-dessus exposés et de présenter à Madame la Princesse le profond respect de l’intendant et surtout son regret d’être dans l’impossibilité dans cette occasion de satisfaire aux désirs de son Altesse Impériale.

Apparat

Zusammenfassung

führt die Gründe an, die eine Anstellung Webers als Kapellmeister in Mannheim unmöglich machen

Incipit

... Da die Stelle eines Orchesterdirekteurs nicht

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung in 2 Textzeugen

  • 1. Textzeuge: Verbleib unbekannt

    Provenienz

    • 1899: Mannheim, Theaterarchiv (F IV, 1, Nr. 34 u. 35 (Entwurf))
  • 2. Textzeuge: Friedrich Walter, Archiv und Bibliothek des Grossh. Hof- und Nationaltheaters in Mannheim 1799–1839. Bd. I: Das Theater-Archiv, Leipzig 1899, S. 440 (unvollständig)

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