Carl Maria von Weber an Herzog Ludwig von Württemberg
1809

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Unterzeichneter sieht sich genöthigt E: Wohl: ergebenst ins Gedächtniß zu rufen wie Vermöge deßen Brief an E: Hoh: HofB:[anque] zu Anfange des Geschäftes, von einer Anweisung auf sämtliche App:[anagen] S: H: d. H: an die HofB: und einer desgl: auf die Wißbader Intereßen, die Rede war, wogegen Eine Hoh. HB: sich verbindlich machen sollte Monatlich 3000 f an S: Hoheit zu bezahlen. wozu eine H. H B: die Erlaubniß S: M: d: K: verlangt und auch erhalten würde. nach alle diesem muß es S: H: desto auffallender seyn daß diesen Monat die Etats Summe verweigert wird. und zwar, weil die Wisbadner Intereßen noch nicht eingegangen. an Wem liegt die Schuld, blos weil die B: es noch nicht eincaßirt. da es schon seit dem Januar 1809 fällig, und nach einem eigenen Brief E: H: vom 28t Aprill zu einnehmen parat. wenn auch alles dieses nicht wäre, sind ja doch E: H: HB: von S: M: zu Vorschüßen autorisirt, wozu hätte sonst die Erlaubniß seyn müßen, und wofür wäre man sonst verpflichtet Intereßen, pp zu bezahlen. aus allen diesen Gründen sehen S: H: bestimmt der Auszahlung derer 3000 f entgegen, und ich habe die Ehre zu seyn

[ohne Unterschrift]

Apparat

Zusammenfassung

erinnert Ludwig daran, dass das Geld seiner Wiesbadener Interessen noch nicht eingegangen sei, was offensichtlich ein Fehler der Hofbank sei

Incipit

Unterzeichneter sieht sich genöthigt E: Wohl:

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung

  • Textzeuge: Berlin (D), Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung (D-B)
    Signatur: Mus. ms. autogr. theor. C. M. v. Weber WFN 6 (XXII), Nr. 9

    Quellenbeschreibung

    • 1 Bl. (1 b. S.); vermutlich von Weber in Auftrag geschriebener Text
    • recto Datierung von F. W. Jähns in Rötel: „1809“

Textkonstitution

  • „eine H. H B:durchgestrichen
  • „würde“über der Zeile hinzugefügt

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