Carl Maria von Weber an die Kühnelsche Musikhandlung in Leipzig
Prag, Freitag, 18. März 1814
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Kontext
P. P.‡
Da ich seit dem Tode meines verehrten unvergeßlichen Freundes Kühnel, keine Nachricht mehr aus dessen Handlung erhalten habe, so bitte um geneigte Auskunft wie und von wem solche fortgeführt wird, weil es mich immer freuen wird, mit selber in Geschäften zu stehen. Ferner habe ich unter des Seligen Verwahrungen ein Paket Musikalien zurückgelaßen, das ich Gelegentlich wahrscheinlich Selbst holen werde. Die Honorar Exemplare der Overture des Beherrschers der Geister und des Concertino p: Clarinette habe ich auch noch nicht erhalten, und bitte mir selbe baldigst zu senden. 8 oder 12 Exmpl: waren von jedem bedungen. ich weiß es nicht mehr so genau, denn ich verließ mich auf des Verstorbenen Discretion, und hoffe dieß nun auch von seinen Nachfolgern.
Indem ich um baldige Antwort und Auskunft bitte habe ich die Ehre mit Achtung zu seyn
Dero
ergebenster
Carl Maria von Weber
Direktor der Oper
und Kapell Mstr. des Königl.
böhmisch Ständ: Theaters.
Prag d: 18t März 1814.
Apparat
Zusammenfassung
erkundigt sich nach Fortsetzung der Geschäfte nach Kühnels Tod; erinnert an ein beim Verlag deponiertes Musikalien-Paket, das er gelegentlich selbst abholen will, und bittet um Belegexemplare
Incipit
„Da ich seit dem Tode meines verehrten unvergeßlichen Freundes“
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Eveline Bartlitz; Joachim Veit
Überlieferung in 2 Textzeugen
-
1. Textzeuge: Verbleib unbekannt
Provenienz
- Stargardt Kat. 622 (1981), Nr. 825
- Stargardt Kat. 595 (1971), Nr. 743
- lt. Liste von Kaiser (vor 1918) noch in Verlagsbesitz Peters
-
2. Textzeuge: Kopie: Berlin (D), Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung (D-B)
Signatur: Weberiana Cl. II B, 1. b., Nr. 12, S. 61Quellenbeschreibung
- Abschrift Jähns nach Original
Dazugehörige Textwiedergaben
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Hirschberg77, S. 24 (Nr. 28)
Einzelstellenerläuterung
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„P. P.“Abk. von „praemissis praemittendis (nach Vorausschickung des Vorauszuschickenden / man nehme an, der gebührende Titel sei vorausgeschickt)“.