Franz Anton von Weber an Friedrich Rochlitz in Leipzig
Mannheim, Donnerstag, 2. Mai 1811
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Kontext
Absolute Chronologie
Vorausgehend
- 1810-11-04: an Weber
- 1810-10-31: von Weber
Folgend
- 1811-05-12: an Weber
- 1811-05-15: von Weber
Korrespondenzstelle
Vorausgehend
- 1808-05-01: an Rochlitz
Folgend
Mein guter Sohn! welcher auf des Königℓ Hofes Verlangen schon einige Zeit in München sich aufhält, hat den Wunsch des dortigen Hofes erfüllt, und dero prachtvolle Arbeit mit seiner Musik verbunden; nemlich Den ersten Ton vor ungefehr 14 Tagen dorten in einem sehr brillanten großen Concert auf dem Hoftheater mit dem ausgezeichnetsten Beyfall aufgeführt*, und nimmt nebst mir den so lange schon gewünschten Sehnsuchts vollen Wunsch, durch von uns gewis zu belohnende Güte in Erfüllung zu bringen, wenn sich Euer Wolgeb gütigst entschließen wollten, die Arbeit eines gleichfalls musikalischen Stükes unter | dem Titel Das Jüngste Gericht unter dero Feder zu nehmen belieben wollten, denn nur Ein Rochliz kann dises*. ich hoffe, keine Fehl-Bitte gethan zu haben, und bitte um mir baldig. gewährendte Antwort mit gröster Verehrung harrendt.
Euer Wolgebohrenganz gehorsamster
Diener
Freyhℓ von Weber
addresse. Kamerrherr‡
Apparat
Zusammenfassung
berichtet über Münchener Aufführung des Ersten Tons; bittet um neuen Text zum „jüngsten Gericht“
Incipit
„Mein guter Sohn! welcher auf des königℓ Hofes Verlangen“
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Frank Ziegler
Überlieferung
-
Textzeuge: London (GB), The British Library, Department of Manuscripts (GB-Lbl)
Signatur: Add. MS. 47843, f.65 u. 66Quellenbeschreibung
- 1 DBl. (2 b. S. o. Adr.)
Provenienz
- 1872/74 im Besitz von Charles John Hargitt, der F. W. Jähns eine Fotografie für seine Weberiana-Sammlung (Cl. VIII, Heft 3) überließ
Dazugehörige Textwiedergaben
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MMW I, S. 297–298 unter 23. Mai
Textkonstitution
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„Kamerrherr“sic!
Einzelstellenerläuterung
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„… nur Ein Rochliz kann dises“Ob dieser Vorschlag tatsächlich mit Carl Maria von Weber abgestimmt war, ist ungewiss.