Gottfried Weber an Ludwig X., Landgraf von Hessen-Darmstadt in Darmstadt
Mainz, 1800

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An

Seine Königliche Hoheit, den Grosherzogen von Hessen

Allerunterthänigstes

Pro Memoria

des Hofgerichtsrathes Weber.

Da mir nicht vergönnet war, Eurer Königlichen Hoheit zugleich mit meiner Druckschrift über das öffentliche Gerichtsverfahren auch meinen allerunterthänigsten Dank für die allergnädigste Dienstbeförderung persönlich zu Füssen legen zu dürfen, so wage ich, Allerhöchstdenenselben hiedurch allerunterhgst folgendes vorzutragen. Die mir zu Theil gewordene allerhöchste Signatur verleiht mir noch nicht die volle Rathsbesoldung, durch welchen Umstand ich, wie ich dem Hohen Ministerio bereits detaillirt habe, in Darmstadt fast um die Hälfte noch übler in oekonomischer Hinsicht stünde als bisher, indess ich selbst bei dem vollen HofgerichtsrathsGehalte in Darmstadt bei einer sehr zahlreichen Familie beinah noch weniger nothdürftig auszukommen vermag, als an meinem bisherigen weit wohlfeileren AufenthaltsOrte der Fall war. Als Familienvater, und bei einem beschränkten eigenen Vermögen, bin ich leider genöthigt, vor Allem auf nothdürftigen LebensUnterhalt zu sehen. Auf die Huld und Gnade Eurer Königlichen Hoheit vertrauend, wage ich daher, AllerhöchstDenenselben die bereits an das Hohe Ministerium gestellte Bitte allerunterthänigst zu empfehlen mir zu gestatten, bis zu erfolgender Verleihung der vollen Geld und Naturalbesoldung, einesweilen, noch diesen Winter über in Mainz zu wohnen, und mich indessen bei dem hiesigen Kreis- oder Obergereichte, oder bei der hiesigen Regirung, oder wie es sonst Allergnädigst beliebt werden sollte, zu beschäftigen.

In tiefster Verehrung ersterbend
Eurer Königlichen Hoheit
Allerunterthänigster [m.p.] Weber Hofgerichtsrath

Apparat

Incipit

Da mir nicht vergönnet war, Eurer Königlichen Hoheit

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Fabian Schmidt

Überlieferung

  • Textzeuge: Darmstadt (D), Hessisches Staatsarchiv (D-DSsa)
    Signatur: D 12, Nr. 49/?

    Quellenbeschreibung

    • 1 DBl. (2 b. S. o. Adr.)

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