Heinrich Johann Slevogt an Unbekannt
Eutin, Freitag, 26. April 1782

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Absolute Chronologie

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Am 22 Jan: dieses Jahres, haben H. Capellmeister Weber und mehrere Catholici, so wie itzo, um die Erlaubnis angesuchet, hieselbst ihre communion halten zu dürfen, und es ist der Zeit darauf resolviret worden:

Denenselben mündlich zur Antwort zu geben, daß Consistorium nichts darwieder habe.

Des Herrn Praesidis Hoch- und Wohlgeb aber haben der Zeit Sich bemühet, Rev: Sermo hievon die Nachricht zu hinterbringen.

In Ansehung der diesmal erbetenen Concession, wäre, meinem Bedüncken nach, gleiche resolution zu ertheilen; und wenn Sermus auf vormalige Weise, Wißenschafft hievon erhielten, so hätte Consistorium nicht nöthig, förmlich zu referiren.

HJS

vi:[de] MHW [unleserliche Paraphe] JHE JOStr:

Apparat

Zusammenfassung

bezieht sich auf einen Antrag F. A. von Webers vom 22. Januar 1782 (erneuert am 25. April) die Communion in Eutin halten zu dürfen, bestätigt, dass das Consistorium nichts dagegen habe

Incipit

Am 22. Jan: dieses Jahres, haben H. Capellmeister Weber

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Frank Ziegler

Überlieferung

  • Textzeuge: Schleswig (D), Schleswig-Holsteinisches Landesarchiv (D-SWGa)
    Signatur: Abt. 260, Nr. 3973, Nr. 13

    Quellenbeschreibung

    • 1 b. S. o. Adr.

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