Erneuerung des preußischen Privilegs bezüglich der Oberon-Verlagsrechte

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(No. 1064.) Bekanntmachung vom 28sten April 1827., das Privilegium für den Buch- und Musikhändler Adolph Martin Schlesinger betreffend.

Das dem Buch- und Musikhändler Adolph Martin Schlesinger in Berlin, nach der in der Gesetz-Sammlung enthaltenen Bekantmachung vom 29sten Juli 1826., ertheilte Privilegium, des Inhalts:
„In Gemäßheit der von des Königs Majestät erlassenen Allerhöchsten Kabinetsorder vom 21sten d. M., wird dem Buch- und Musikhändler Adolph Martin Schlesinger hieselbst, das Recht zum ausschließlichen Verlag innerhalb sämmtlicher Königlich-Preußischer Staaten der in seinem Verlage erscheinenden Arrangements, der von dem Königlich Sächsischen Kapellmeister Maria von Weber komponirten Oper „Oberon,“ als:

  • 1) eines vollständigen Klavierauszugs;
  • 2) eines dergleichen ohne Worte;
  • 3) eines dergleichen zu vier Händen; |
  • 4) eines Arrangements für Militair-Musik;
  • 5) eines dergleichen zu Duetten, Quartetten, für Streich- und Blase-Instrumente;
  • 6) eines Arrangements zu Potpourri’s, und
  • 7) der Ouvertüre für das große Orchester;

dergestalt ertheilt, daß in den Königlich-Preußischen Staaten diese Musikstücke weder in demselben, noch in einem andern Format nachgedruckt, auch der Verkauf eines etwa anderweit unternommenen Nachdrucks nicht allein nicht gestattet seyn soll; sondern auch ähnliche Arrangements derselben von den speziell erwähnten Gattungen, welche der &c. Schlesinger veranstalten wird, nicht herausgegeben, noch verkauft werden sollen, bei Vermeidung der durch das Preußische Allgemeine Landrecht festgesetzten Folgen des widerrechtlichen Nachdrucks.“

(L. S.)
Königlich-Preußische Ministerien
des Innern und der Polizei.                                                  der geistlichen, Unterrichts- und
                                                                                                     Medizinal-Angelegenheiten.
          v. Schuckmann.                                                  In Abwesenheit und im Auftrag
                                                                                                    des Herrn Ministers.
                                                                                                    v. Kamptz.
Publikandum
für den Buch- und Musikhändler
Adolph Martin Schlesinger
hieselbst.“
wird hiermit zur öffentlichen Kentniß und Nachachtung bekannt gemacht.
Berlin, den 28sten April 1827.
Ministerien
der geistlichen, Unterrichts- und                                                  des Innern und der Polizei.
Medizinal-Angelegenheiten.                                                                                                              
Frh. v. Altenstein.                                                            v. Schuckmann.

Apparat

Entstehung

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Frank Ziegler

Überlieferung

  • Textzeuge: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten, Jg. 1827, Nr. 8 (15. Mai 1827), S. 36f.

    Einzelstellenerläuterung

    • L. S.Abk. von „Locus sigilli“.

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