Erneuerung des preußischen Privilegs bezüglich der Oberon-Verlagsrechte
(No. 1064.) Bekanntmachung vom 28sten April 1827., das Privilegium für den Buch- und Musikhändler Adolph Martin Schlesinger betreffend.
Das dem Buch- und Musikhändler Adolph
Martin Schlesinger in Berlin, nach der in der Gesetz-Sammlung enthaltenen Bekantmachung
vom 29sten Juli 1826., ertheilte Privilegium,
des Inhalts:
„In Gemäßheit der von des Königs Majestät erlassenen Allerhöchsten Kabinetsorder vom 21sten d. M.,
wird dem Buch- und Musikhändler Adolph
Martin Schlesinger hieselbst, das Recht zum ausschließlichen
Verlag innerhalb sämmtlicher Königlich-Preußischer Staaten der in seinem Verlage
erscheinenden Arrangements, der von dem Königlich Sächsischen Kapellmeister Maria von Weber komponirten
Oper „Oberon,“
als:
- 1) eines vollständigen Klavierauszugs;
- 2) eines dergleichen ohne Worte;
- 3) eines dergleichen zu vier Händen; |
- 4) eines Arrangements für Militair-Musik;
- 5) eines dergleichen zu Duetten, Quartetten, für Streich- und Blase-Instrumente;
- 6) eines Arrangements zu Potpourri’s, und
- 7) der Ouvertüre für das große Orchester;
dergestalt ertheilt, daß in den Königlich-Preußischen Staaten diese Musikstücke weder in demselben, noch in einem andern Format nachgedruckt, auch der Verkauf eines etwa anderweit unternommenen Nachdrucks nicht allein nicht gestattet seyn soll; sondern auch ähnliche Arrangements derselben von den speziell erwähnten Gattungen, welche der &c. Schlesinger veranstalten wird, nicht herausgegeben, noch verkauft werden sollen, bei Vermeidung der durch das Preußische Allgemeine Landrecht festgesetzten Folgen des widerrechtlichen Nachdrucks.“
Berlin, den 29sten Juli 1826.(L. S.‡)Königlich-Preußische Ministerien
des Innern und der Polizei. der geistlichen, Unterrichts- und
Medizinal-Angelegenheiten.
v. Schuckmann. In Abwesenheit und im Auftrag
des Herrn Ministers.
v. Kamptz.„Publikandum
für den Buch- und Musikhändler
Adolph Martin Schlesinger
hieselbst.“wird hiermit zur öffentlichen Kentniß und Nachachtung bekannt gemacht.
Berlin, den 28sten April 1827.Ministerien
der geistlichen, Unterrichts- und des Innern und der Polizei.
Medizinal-Angelegenheiten.
Frh. v. Altenstein. v. Schuckmann.
Editorial
Creation
–
Responsibilities
- Übertragung
- Frank Ziegler
Tradition
-
Text Source: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten, Jg. 1827, Nr. 8 (15. Mai 1827), pp. 36f.