Stadtoberamtmann Gottfried Eberhard Hoffmann an Friedrich I., König von Württemberg
Stuttgart, Montag, 19. Februar 1810

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An den König |

Regierungsrath StadtOberamtmann Hoffmann erstattet weiteren allerunterthänigsten Bericht über das SchuldenWesen des v. Weber, u. fragt allersubmittest an, ob demselben Schreibmaterialien zugelassen werden dürfen.

haben mir durch ein allergnädigstes Dekret vom 18t dieses Monaths allergnädigst aufgegeben, den v. Weber nach dem allerunterthänigsten Gesuch seiner Creditoren in Schuldarrest zu übernehmen, u. in Gemäßheit der Geseze gegen ihn zu verfahren.

Ich habe diese Allerhöchste Genehmigung zur Kenntniß der gegen den v. Weber aufgetretenen Gläubiger gebracht, den Arrestanten | in CivilArrest übernommen, u. seine Verköstigung auf Rechnung seiner Gläubiger eingeleitet; auch habe ich die hiesige Stadtschreiberey, um das v. Weberische Schuldenwesen in den gerichtlichen Weg einzuleiten, die dazu benöthigte Akten übergeben, u. derselben die Beschleunigung der Geschäfte selbst zur besonderen Pflicht gemacht.

Weil sich nun aber bei der bevorstehenden Schulden Liquidation Umstände ergeben können, wo eine schriftliche Communikation mit dem Gemeinschuldner nöthig werden dürfte, so frage ich allerunterthänigst an, ob dem v. Weber Schreib- | Materialien zugelassen werden dürfen.

Sobald das Schuldenwesen in Ordnung seyn wird, werde ich nicht ermangeln das Resultat allerunterthänigst vorzulegen, u. um weiter Verhaltungs-Befehle allersubmissest einzukommen.

Ich ersterbe in allertiefsterm Respekt Euer Königlichen Majestät,
allerunterthänigster
RegierungsRathStadt
Oberamtmann
Hoffmann.

[Zusätze auf Bl. 1r:]
[Paraphe König Friedrich I.]

[Vermerk von weiterer Hand:] d. 20. ejusdem
SrStaatsSecret

Apparat

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Veit, Joachim; Jakob, Charlene

Überlieferung

  • Textzeuge: Stuttgart (D), Hauptstaatsarchiv Stuttgart (D-Shsa)
    Signatur: Prozeßakte Weber, Weber G 246, Bü 5, Fasz. 14

    Quellenbeschreibung

    • 1 DBl. (4 b. S. einschl. Adr.)

Textkonstitution

  • „einzuleiten“unsichere Lesung
  • „Srunsichere Lesung

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