Stadtoberamtmann Gottfried Eberhard Hoffmann an Friedrich I., König von Württemberg
Stuttgart, Donnerstag, 22. Februar 1810

Zurück

Zeige Markierungen im Text

Absolute Chronologie

Vorausgehend

Folgend


Korrespondenzstelle

Vorausgehend

Folgend

Stuttgart,
den 22t Febr. 1810.
RegierungsRath StadtOberamtmann Hoffmann berichtet allerunterthänigst, daß die Gläubiger des v. Weber die Bitte vorgelegt haben, den allergnädigst genehmigten Arrest gegen ihren GemeinSchuldner aufzuheben.
Zwey Beilagen
[…]

Euer Königlichen Majestät

haben das allerunterthänigste Gesuch, der von Weberischen Creditoren um Verlängerung des Arrestes, durch ein Allerhöchstes Dekret vom 18t dieses Monaths allergnädigst genehmigt, u. ich habe von diesem Augenblik an, den v. Weber in CivilArrest gebracht.

Seit dieser Zeit haben sich die Gläubiger angelegen seyn laßen, das Aktiv-Vermögen des v. Weber genauer kennen zu lernen, u. mit dieser Aufklärung eingesehen, daß sein längerer Arrest für sie mehr schädlich als vortheilhaft werden müßte. |

Um sich nun aus dieser für sie nachtheiligen Lage zu versezen, traten sie am gestrigen Tage zusammen, um unter allerhöchster Genehmigung einen Plan zu entwerfen, der sie soviel wie möglich wegen ihren Forderungen sichern u. zugleich den Gemeinschuldner aus ihrer Verköstigung bringen könnte.

Euer Königlichen Majestät habe ich die allerhöchste Gnade dieses Projekt vorzulegen. Beilage sub. Nro. 1. u. wenn seine T...ung allergnädigst genehmigt werden würde, allersubmittest zu bitten, mich allergnädigst | zu bescheiden, wie ich mich nach Aufhebung des gegen den v. Weber verhengten Schuldarrests zu benehmen habe.

Den Original-Schuldschein für den Löwenwirth Hönes in Schwieberdingen habe ich zu den G[…]takten übergeben, u. dagegen den gnädigst ausgestellten Schein allerunterthänigst zu extradiren. Beilage sub Nro. 2.

Ich ersterbe in tiefstem Respekt Euer Königlichen Majestät allerunterthänigster
RegierungsRath Stadt
Oberamtmann
zu Stuttgart,
Hoffmann.

[Auf Bl. 1r von der Hand des König Friedrich I. ergänzt:] ist ... geht nicht ... so so muß er und sein Vater über die Gräntze geschafft werden F

| [Bestätigung der Geheimen Kabinetts-Kanzlei Stuttgart]

Nro: 2.

Daß ein dem Johann Michael Hönes von Schwieberdingen von dem Baron v. Weber in Diensten des Herzogs Louis Hoheit ausgestellter Schuldschein von Eintausend Gulden 1000 f. dd. 6. Oct. 1808
auf welcnem Zeihundert Gulden, und fünf und fünfzig Gulden 36 xr als zurückgezahlt notirt sind, auf Allerhöchsten Befehl als Beilage zu einem Protocoll zurückbehalten worden ist, wird demselben andurch bezeugt

Stutg: den 8 Februar 1810 Geheime CabinetsCanzley

Apparat

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Veit, Joachim; Jakob, Charlene

Überlieferung

  • Textzeuge: Stuttgart (D), Hauptstaatsarchiv Stuttgart (D-Shsa)
    Signatur: Prozeßakten Weber G 246, Bü 5, Fasz. 15 (1)

    Quellenbeschreibung

    • 1 DBl. (3 b. S.), mit Rundstempel „VIER... KREUZER“ mit Württemberg. Wappen

    Beilagen

    • Fasz ad 15: Anlage 2 vom 8. Februar 1810 (1 Bl., 1 b. S.), Beilage 1 fehlt

Textkonstitution

  • unleserliche Stelle
  • „18tunsichere Lesung
  • „versezen“unsichere Lesung
  • „T...ung“unsichere Lesung
  • unleserliche Stelle
  • „extradiren“unsichere Lesung
  • „... geht nicht … geschafft werden F“unsichere Lesung
  • „1000 f.“am Rand hinzugefügt

      XML

      Wenn Ihnen auf dieser Seite ein Fehler oder eine Ungenauigkeit aufgefallen ist,
      so bitten wir um eine kurze Nachricht an bugs [@] weber-gesamtausgabe.de.