Georg August von Griesinger an Carl August Böttiger in Dresden
Wien, Mittwoch, 17. März 1824
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Schreiben Sie nur, wenn es Ihre Zeit und Gesundheit zulassen; Ihre hiesigen Freunde deuten es Ihnen nicht übel.
Gestern war Concert bei Hofe. Lesen Sie auf beiligendem Programm, wie oft der Name Rossini darin vorkommt. Sein Sirenengesang ist unwiderstehlich, und weiß sich überall Eingang zu verschaffen.
Mit Genzbachers Ernennung zum Capellmeister bei St. Stephan ist es noch nicht ausgemachtT. Er ist zwar vom Erzbischof* sehr protegirt, allein der Magistrat hat das Präsentationsrecht, und er schlug primo loco den Capellm. Weigl, secundo den Capellm. Umlauf und nur terio den Genzbacher vor. Aller Wahrscheinlichkeit nach kommt daher die Stelle an Weigl, der auch Verdienste um die Stadt hat wegen öfterer Direktion der Musiken zum Besten der Armen.
Die italienischen Operisten treffen allmählich hier ein, und mit ihnen beginnt wieder eine glänzende Musikperiode für Wien.
Mit Bon Just* bin ich theils hier theils in Dresden gut bekannt geworden. Er war ein gefälliger, schäzbarer Mann.
Frau v. Piquot hat Ihren Brief der Mad. Schröder sogleich zugeschikt. Eßlair ist jezt hier, um Gastrollen im Theater an der Wien zu geben. Heute tritt er als Theseus in Phädra auf. Seine Umgebungen stehen aber dort gar zu tief unter ihm.
Vale, faveas!Gr.
Editorial
Summary
übersendet ein Konzertprogramm, bei dem viele Werke Rossinis auf dem Programm standen; erwähnt u.a. die Bewerbung Gänsbachers am Stephansdom, hält es aber für wahrscheinlicher, dass Weigl die Stelle erhält;
Incipit
“Schreiben Sie nur, wenn es Ihre Zeit und Gesundheitzulassen;”
Responsibilities
- Übertragung
- Eveline Bartlitz; Joachim Veit
Tradition
Thematic Commentaries
Commentary
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“… Er ist zwar vom Erzbischof”Leopold Maximilian von Firmian (1766–1831), der ältere Bruder von Gänsbachers Gönner Karl Maria Graf von Firmian.
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“… Mit B on Just”Entweder der gerade verstorbene Diplomat Wilhelm August von Just (1752–1824) oder sein Neffe Ferdinand Wilhelm Freiherr von Lindemann (1784–1832), der am 29. Mai 1824 als Universalerbe die Erlaubnis zur Führung des Namens und Wappens von Just erhalten hatte.