Adolph Martin Schlesinger to Tobias Haslinger in Wien
Berlin, Monday, August 27, 1827
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Context
Absolute Chronology
Preceding
- 1827-08-18: to Weber
- 1826-09-25: from Weber
Following
- 1827-09-28: to Dotzauer
- 1828-07-11: from Weber
Direct Context
Preceding
- 1827-07-12: to Haslinger
Following
- 1827-11-26: to Haslinger
Wenn ich gleich als Antwort auf mein Schreiben einen höflicheren Brief von Ihnen mit Recht erwarten könnte, so will ich dennoch um Worte nicht mit Ihnen richten, daher zur Sache: "Ich habe Ihnen hinreichend auseinandergesetzt, daß ich mich durchaus berechtigt glauben konnte, Webers Variationen op 2 zu drucken besonders nachdem was mir H. v. Weber selbst über das Eigenthumsrecht jener ersten Werke gesagt hat; Sie behaupten jedoch, dieses Werk sei Ihr Eigenthum, und ich habe sobald‡ deshalb, sobald ich Ihren Brief erhielt den Verkauf eingestellt, bis wir uns darüber‡ geeinigt werden haben. Da Sie dieses Werk unmöglich wie Sie es besitzen, verkaufen können, so mache ich Ihnen folgende Vorschläge: entweder kaufen Sie mir meine Platten a 1 rh. (Titelplatte 2 ½ rh.) ab, oder cediren Sie mir das Eigenthumsrecht gegen Vergütigung von zwei Friedrichsdor, wobei es Ihnen noch überlassen bleibt die Exemplare welche Sie besitzen zu debitiren. Sie können sich übrigens leicht denken, daß ich jenes Werk eins der schwächsten Webers, nicht des Gewinns wegen sondern bloß um die Sammlung so vollständig als möglich zu haben, gedrukt, und ich zweifle daher auch nicht daß mein letzter Vorschlag Ihnen conveniren wird.
Was die Eurianthe betrift so kann ich in Ihren Vorschlag nicht eingehen da es mir jetzt nur conveniren würde‡ kann den Kl. Az. zu besitzen, ich frage Sie daher, ob sie mir die Erlaubniß denselben zu drucken, und für welchen Preis geben wollen? Ich würde im Fall wir uns einigen, ueber meine Adresse auch die Ihrige setzen, und darauf bemerken: Eigenthum des Verlegers", welches sie dann auch auf Ihre Ausgabe setzen würden.
Zur Beförderung unsres Geschäftsverkehrs schlage ich Ihnen ferner noch vor, daß wir uns durch unser Ehrenwort verpflichten, daß keiner von uns irgend einen Nachdruck des Verlages des anderen verkauft; auf diese Weise muß unsere Verbindung belebter werden, und auch die vorige Meinung daß die Handlung meines Sohnes in Paris ein und dieselbe mit der meinigen sei, wird endlich schwinden. Ich zweifle nicht, daß Ihnen dieser vorschlag willkommen sein wird und sehe ich Ihrer Antwort darüber entgegen, kommt eine solche allgemeine Verbindung zu Stande, so muß es auf den Handel nothwendig vortheilhaft werden.
Schließlich benachrichtige ich Sie daß ich im Laufe dieses Winters die Sammlung der Beethovenschen Quartette und Quintette in Partitur mit Ausnahme derer welche bereits bei Artaria & Schott als eigenthum erschienen sind, herausgeben werde, und zwar in der Art wie die Symphonien bei Simrock, doch eleganter. Sollten Sie den Debit für Oestreich übernehmen und sich für dieses Unternehmen ganz besonders interessiren wollen, so will ich neben meiner Firma die Ihrige bemerken, und Ihnen bei einer bedeutenden Anzahl Exemplare einen Partie‡ Preis machen welcher Ihnen gewiß conveniren wird.
[Zusatz von anderer Hand:]
Uebermachte ihm
rh 85. 9 - 8 T. S. auf A Diabelli & Co Angefragt, ob der Abschluß v. 6 / ?
22. 9 - 8. T. S. " Sauer & Leidesdorf mit rh 34. 16 conform ist.
Editorial
Summary
beklagt sich über H's unhöflichen Brief; hat den Verkauf von Webers op. 2 eingestellt, obwohl ihm H. sein Eigentumsrecht nicht belegen könne; bittet ihn, seine Druckplatten zu kaufen oder ihm das Eigentumsrecht zu verkaufen; kann auf Vorschlag wegen Euryanthe nicht eingehen, weil er nur den KlA besitzen wolle, bietet an, auch Haslingers Adresse daraufzudrucken; schlägt ihm Verpflichtungserklärung gegen Nachdruck vor und kündigt Sammlung von Beethovens Quar‑ u. Quintetten in Partitur an
Incipit
“Wenn ich gleich als Antwort auf mein Schreiben einen höflichen”
Responsibilities
- Übertragung
- Joachim Veit
Tradition
-
Text Source: Draft: Erzhausen (D), Archiv des Verlags Robert Lienau (D-ERZrl)
Shelf mark: Kopierbuch Schlesinger 1826–1833, S. 207–209