Zur Tilgung von Franz Anton von Webers Mannheimer Schulden

Seine letzten beiden Lebensjahre verbrachte Franz Anton von Weber in Mannheim, wo er im Oktober 1810 eine kleine Wohnung im Haus von Georg Regenscheid bezogen hatte. Trotz gelegentlicher finanzieller Zuwendungen des Sohnes Carl Maria hinterließ er bei seinem Tod im April 1812 – nach Abzug der Einnahmen aus der Versteigerung seiner persönlichen Habe – eine Schuldensumme von 142 Gulden und 16 Kreutzern (vgl. die Abrechnung von 1812 sowie Webers Brief vom 9. März 1813). Der mit Carl Maria von Weber befreundete Mannheimer Jurist Gottfried Weber legte den kompletten Betrag zunächst offenbar privat aus, zumindest erfolgte an ihn ratenweise die Rückzahlung.

Carl Maria von Weber erfuhr von den Schulden aus einem Brief Gottfried Webers mit „Rechnungs Einlagen“, wie er am 10. Dezember 1812 im Tagebuch vermerkte. Er ging zunächst davon aus, selbst nur ein Drittel des Betrags zahlen zu müssen, und hoffte, die anderen beiden Drittel würden die Halbbrüder Fridolin und Edmund übernehmen, zumal er die Auslagen für den „Leichenstein“ sowie weitere Kosten und Gebühren allein bestritt und auch der langjährigen Magd seines Vaters Christiane Adam eine finanzielle Zuwendung zukommen ließ1 (weitere Kosten von insgesamt 50 Gulden und 37 Kreutzer). Seine verwitwete Halbschwester Jeanette schien ihm zu einer Zahlung „außer Stand“. Allerdings war der Kontakt Webers zu seinen Halbbrüdern zu dieser Zeit abgerissen, daher bat er Gottfried Weber im Brief vom 26. Januar 1813 um deren Adressen. Er selbst zahlte laut Tagebuch seinen Anteil an den Schulden sowie die sonstigen Kosten per Wechsel vom 9. März 1813, den er dem Brief an den Freund vom selben Tag beilegte.

Da die vermutlich in bescheidenen finanziellen Verhältnissen lebenden Halbbrüder ihre Anteile schuldig blieben, sah sich der inzwischen als Operndirektor in Prag etablierte Carl Maria von Weber seinem Freund gegenüber in der Pflicht, wie er diesem im November 1814 in seiner Antwort auf dessen „hart, bitter und aufs höchste kränkend“ formulierten Brandbrief mitteilte. Bezüglich der Zahlung musste er Gottfried Weber allerdings mehrfach vertrösten. Im Brief vom 30. Januar 1815 begründete er dies mit immensen Kursverlusten beim Umwechseln der stark abgewerteten Wiener Währung. Die Besuche des engagementslosen Fridolin von Weber 1815 in Prag (2. bis 11. April, 13. September bis 3. Oktober) brachten zudem weitere finanzielle Belastungen mit sich, wie u. a. dem Brief vom 2. Februar 1816 zu entnehmen ist. Erst nach der Einlösung der Wiener Währung in Conventions-Münze 1816 (beim Umtausch entsprachen 250 Gulden Wiener Währung nun 100 Gulden Conventions-Münze) und nach Abtragen der letzten eigenen Schulden aus Stuttgarter TagenT sah sich Weber im April 1816 in der Lage, dem Freund den letzten ausstehenden Betrag per Wechsel zuzusenden, wie aus der entsprechenden Tagebuchnotiz vom 23. April sowie aus dem Brief vom 24. April hervorgeht.

Endnotes

  1. 1Ab 1822 zahlte Weber ihr dann eine jährliche Pension.

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