Protokoll zur Konferenz des Kuratoriums der Königlichen Schauspiele am 12. Dezember 1826

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Auszug / aus dem Conferenz Protokoll vom 12. Dec. 1826

I. Das Honorar der Oper Oberon

Der H: G: Intendant hatte S: Durchlaucht den Herrn Fürsten zu Wittgenstein um die Sanction gebeten, die Oper Oberon von Weber um das Honorar von 800 rh: ankaufen zu dürfen. / Sr: Durchlaucht hatten diesen Bericht dem Curatorium zur Begutachtung zu überweisen geneigt und demzufolge wurde dieser Gegenstand zur Sprache gebracht. Das Curatorium fand die Forderung des Honorars mit Rücksicht darauf, daß Oberon eine kleine Oper sey; daß solche schon auf andern Theatern aufgeführt werde; daß für die Oper der Freischütz die ausdrücklich für das hiesige Kgl. Theater componirt und auf demselben zuerst aufgeführt worden, nur etwas über 400 rh: Honorar gezahlt worden; daß während man für die Oper Euryanthe encl des Textes 800 rh: gezahlt, an andern Orten z. B. in Darmstadt nur 30 Carolinen dafür gezahlt worden, zu hoch: es wurde von dem Curatorium weiter bemerkt, daß wenn man durch ein so hohes Honorar der Familie des verstorbenen von Weber etwas zuwenden wolle, hierbei in Berücksichtigung komme, daß zum Besten dieser Familie bereits eine Vorstellung auf dem hiesigen Theater -- die über 2000 rh: eingebracht habe -- stattgefunden und mithin das Königl: Theater schon sehr viel für die Familie gethan habe und als der Herr General Intendant darauf erwiederte, daß zu befürchten stehe, die Königsstädter Bühne würde solche zur Aufführung bringen, erklärte Herr p Spontini, daß diese Oper ihrem Genre nach dort nie aufgeführt werden könne. Diese Verschiedenheit der Ansichten gab zu dem Beschlusse Veranlassung, eine Bestimmung über den Preis der Oper vorläufig noch auszusetzen, dagegen an S: Durchlaucht zu berichten, daß die zur Begutachtung des / Genre der Stücke eingesetzte schiedsrichterliche Commission beauftragt wurde, ihr Gutachten abzugeben.

Es wurde dabei bemerkt, wie es angemessen sey, die diesseitigen Commissarien Herrn p Skalley und Herklots zu ersuchen, sich mit dem Herrn p Spontini in Verbindung zu setzen und dessen Ansichten darüber zu hören. Mit diesem Antrage des H: p Spontini war der H: GeneralIntendant völlig einverstanden.

Uebrigens bemerkte der H: G: Intendant noch, wie für den Text der Oper an Niemanden, namentlich auch nicht an den Hofrath Winkler in Dresden, der eine Uebersetzung geliefert, etwas zu zahlen sey, weil der deutsche Text schon gedruckt und man dem englischen Dichter, welcher den Text gedichtet, nichts schuldig sey.

     gez. Brühl Tzschoppe Redern, Spontini.

Apparat

Zusammenfassung

betr. Ankauf des Oberon für 800 rh; das Kuratorium fand die Forderung zu hoch (Begründung); eine schiedsrichterliche Kommission soll ein Gutachten dazu abgeben; da der deutsche Text schon gedruckt sei, sei man auch dem Übersetzer nichts schuldig; gez. von Brühl, Tzschoppe, Redern, Spontini;

Incipit

Der H: G: Intendant hatte S: Durchlaucht den Herrn Fürsten zu Wittgenstein

Entstehung

12. Dezember 1826

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung in 3 Textzeugen

  • 1. Textzeuge: Berlin (D), Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz (D-Bga)
    Signatur: (Hausministerium, Rep. 100, Nr. 1119, fol. 1–3)
  • 2. Textzeuge: Kopie: Berlin (D), Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung (D-B)
    Signatur: Mus. ms. theor. 1018, Bl. 5f.

    Quellenbeschreibung

    • Kopisten-Teilabschrift (Auszug bezüglich der Erwerbung des Oberon) für Brühls Acta Privata zum Oberon
  • 3. Textzeuge: Kopie: Berlin (D), Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung (D-B)
    Signatur: Mus. ms. autogr. theor. C. M. v. Weber WFN 6 (XXII), Bl. 24a verso bis 24b recto

    Quellenbeschreibung

    • Abschrift aus dem Weber-Familien-Nachlass

Textkonstitution

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