Freitag, 25. Dezember 1812
Weimar, Naumburg

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d: 25t in der Kirche OrgelEinweihung*, Klingelbeutel für Jagemann*
und mich

Kutscher Geschichten. Ungewißheit des Wegfahrens.
durch Kühner das Geld gestern geschikt für die Bücher*
Fr: v: Heigendorf Silvana geschikt*. den ganzen Tag gewartet
auf Ende, es kam nichts, endlich gieng ich zu ihm und erfuhr da
daß ich nichts bekäme, wenn ich aber wollte, würde Er es der Großfürstin
sagen, das wollte aber ich nicht, ich will lieber mein Geld zu-
sezzen, als daß man mir nur die kleinste indiscretion vor-
werfen könnte. sogleich Anstalten zur Abreise gemacht.

Rechnung im Erbprinzen bezahlt mit
Seitenumbruch Trinkgelder
von Bertuch erhalten für Aufsäzze ins Journal des Luxus
und der Moden 3 rh: 3 ggr: an 4 Fried: d’or gewonnen
1. rh 8. gr

um 8 Uhr Abends abgereißt von Weimar.
Fuhrlohn bis Naumburg und Trinkgeld

Chausseé pp
Trinkgelder
um 5 Uhr

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|5 gr
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|1. rh18. gr
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|10. rh20 gg
|1. rh19. gr
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|7. rh10. gr
|1. rh8 gr
|11 gr
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Apparat

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Dagmar Beck
Kommentar
Dagmar Beck; Frank Ziegler

Überlieferung

  • Textzeuge: Berlin (D), Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz (D-B)
    Signatur: Mus. ms. autogr. theor. C. M. v. Weber WFN 1

    Provenienz

    • Umwandlung der Dauerleihgabe in eine Schenkung durch Hans-Jürgen Freiherr von Weber am 15. November 1986
    • bis 1986 in Familienbesitz (seit 1956 bereits als Dauerleihgabe in der Berliner Staatsbibliothek)

Textkonstitution

  • „da“unsichere Lesung
  • „… 10“Verbessert, auch „11“ lesbar.

Einzelstellenerläuterung

  • „… in der Kirche OrgelEinweihung“Neue Orgel von Johann Gottlob Trampeli aus Adorf im Vogtland.
  • „… Klingelbeutel für Jagemann“Da Weber Caroline Jagemann in seinen Tagebuchnotizen immer als Frau von Heygendorff bezeichnet, könnte hier deren Bruder, der Maler Ferdinand Jagemann (1780–1820), gemeint sein.
  • „… gestern geschikt für die Bücher“Nachsendung von F. Thienemann vom Vortag.
  • „… v: Heigen dorf Silvana geschikt“Das Honorar für die Kopie erhielt Weber nach mehreren Mahnungen erst am 10. September 1814; vgl. seine Briefe an H. Lichtenstein vom 17. September und an F. Rochlitz vom 8. November 1814.

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