Stuttgartiana erstmals in größerem Umfang online

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Im Kontext der Vorbereitung der Printversion eines Beitrags zu Carl Maria von Webers Aufenthalt in Württemberg, der in Band 9 der Weber-Studien erschien, waren erstmals große Teile der Dokumente zu Webers Tätigkeit als Geheimer Sekretär des Herzogs Ludwig von Württemberg, insbesondere zu seiner Verwicklung in ein Unterschlagungsdelikt und zu der anschließenden gerichtlichen Ermittlung seiner hohen Schuldenlast übertragen worden – damals noch nicht im TEI-Format. Im vergangenen Jahr wurden diese Dokumente nach und nach von den MitarbeiterInnen ins TEI-Format überführt, wobei die Basiseinrichtung großer Teile dieser Texte die als Hilfskraft in der WeGA tätige Charlene Jakob übernommen hatte. Die Berliner Bestände arbeiteten Solveig Schreiter und Frank Ziegler auf, letzterer hat im Kontext des damaligen Artikels gemeinsam mit Eveline Bartlitz und Dagmar Beck auch zahlreiche Klärungen der Identität von erwähnten Personen vornehmen können. Nun liegen auf der WeGA-Website erstmals große Teile dieser Texte vor, die den Aufenthalt Webers in Stuttgart und Ludwigsburg und damit seine in der Literatur gelegentlich als „dunkelste Stunden“ apostrophierte Zeit erhellen.

Damit werden umfangreiche Akten zu seiner Prozessgeschichte und zur Verschuldung zugänglich, die im Württembergischen Hauptstaatsarchiv Stuttgart, dem Staatsarchiv Ludwigsburg und in der Sammlung Weberiana der Staatsbibliothek zu Berlin erhalten sind. Um die Zusammenhänge dieser zahlreichen Einzelobjekte herzustellen, wurden zunächst drei neue Themenkommentare erstellt: ein bereits etwas ausgearbeiteter Kommentar zu den Stuttgarter Prozeßakten, ein Kommentar zur vorübergehenden Arretierung Webers in Ravensburg im August 1811, als er auf dem Weg in die Schweiz nochmals württembergisches Gebiet betrat, und ein erst rudimentärer Kommentar zu seiner Tätigkeit als Sekretär Herzog Ludwigs. Es ist vorgesehen, weitere Themenkommentare, etwa zur Abtragung der Schulden Webers zu erstellen; ebenso sollen neuere, durch die Analyse der Texte gewonnene Erkenntnisse mit einfließen und insbesondere die Dokumente zur Tätigkeit Webers vervollständigt werden.

Mit den Akten wird nun eine weitere Textsorte in der TEI-Codierung berücksichtigt, die bisher eher am Rande eine Rolle spielte. Die WeGA hat sich dabei entschlossen, alle „gerichteten“ Schreiben (d.h. solche, die an eine bestimmte Person oder eine bestimmte Behörde gerichtet sind), unter der Gattung Briefe (A-Nummern, die mit 04 beginnen) zu belassen. Sie werden durch einen qualifizierenden Zusatz (etwa „Eingabe“, „Vortrag“ oder „Weisung“) kenntlich gemacht. Alle nicht gerichteten Dokumente (etwa Protokolle) werden dagegen der Rubrik Dokumente eingeordnet (A-Nummern, die mit 10 beginnen).

Aber nicht nur bei dieser Klassifizierung der Objekte besteht noch Diskussionsbedarf, sondern insbesondere bei der TEI-Codierung vieler Aktenstücke, da sich im behördlichen Schriftverkehr bestimmte Eigenheiten eingebürgert haben, die solche Schriftstücke häufig von regulären Briefen abheben. Dazu gehört etwa eine kurze Angabe zum Inhalt des nachfolgenden Schriftstücks, meist am oberen linken Rand (vgl. etwa A040326, wo diese Inhaltsbeschreibung fast so lang ist wie der nachfolgende Text). Ebenso charakteristisch sind die Präsentations- oder Entscheidungsvermerke oder die häufige Kurzangabe des Empfängers am Fuße der ersten Seite, darüber hinaus in vielen Fällen auch ein eigenes zeitgenössisches Nummerierungssystem. In dieser Beziehung bedürfen die gegenwärtigen Auszeichnungen nochmals einer Vereinheitlichung, ebenso in der Klassifizierung der oft mehrfach überlieferten Texte (handelt es sich um ein Original, einen Entwurf, eine Abschrift?). Die MitarbeiterInnen der WeGA werden diese Fragen voraussichtlich bei ihrem diesjährigen Klausurtagung im Sommer des Jahres besprechen und sich dabei an vorhandenen Lösungen im Archivbereich orientieren.

So manches Detail der „Schuldfrage“ lässt sich aufgrund der heutigen Aktenlage nicht mehr klären. Immerhin aber zeigen die Akten recht deutlich, dass ein „schlechtes Beispiel“ offensichtlich leicht „Schule“ macht – der Herzog hatte aber immerhin einen potenten Bruder, der seine Schulden mit Leichtigkeit tilgen konnte, Weber dagegen hatte Mühe und konnte erst 1816 hinsichtlich der Nachwehen seiner Stuttgarter Verstrickungen „zur Ruhe“ kommen – so gesehen hat sich an den Verhältnissen bis heute wenig geändert...

Joachim Veit, Donnerstag, 17. Januar 2019

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