Stuttgarter Prozessakten
Um die Hintergründe für die kurzzeitige Arretierung Webers in Stuttgart im Februar 1810 und für die Ende des Monats erfolgte Ausweisung aus Württemberg – zwei in der Weber-Literatur seit Max Maria von Webers Lebensbild in teils sehr verbrämter Form dargestellte Ereignisse1 – besser zu verstehen, dokumentiert die WeGA diese Vorgänge im Detail, vornehmlich auf der Basis der im Württembergischen Hauptstaatsarchiv Stuttgart, dem Staatsarchiv Ludwigsburg und in der Staatsbibliothek zu Berlin erhaltenen Akten. Dabei sind zwei eng miteinander verquickte Vorgänge zu unterscheiden: Webers eher private Schulden- bzw. Unterschlagungsaffaire ist letztlich durch ihre Verbindung mit einer über diesen Einzelfall weit hinausgehenden Bestechungsaffaire im Hause seines Dienstherrn, Herzog Ludwig von Württemberg, ans Tageslicht gekommen. Die Akten erwecken den Eindruck, dass Weber sich geschickt bezüglich des politisch brisanten zweiten Themas unwissend stellte und damit letztlich glimpflich davonkam, obwohl er über diese Vorgänge zumindest gut informiert war.
Hinsichtlich des privaten Teils ist zu bedenken, dass Weber bereits mit erheblichen Schulden nach Stuttgart gekommen war und seine Verschuldung in Stuttgart auf über 2.000 Gulden anwuchs (bei einem Jahresgehalt von 400 Gulden). Hierin war ihm sein Dienstherr, Herzog Ludwig von Württtemberg, aber weit überlegen: Als der von König Friedrich I. zur Überwachung der Finanzverhältnisse seines immer wieder in Finanzschwierigkeiten geratenen Bruders eingesetzte Oberökonomierat Ernst Heinrich Faber im Februar 1810 im Schwäbischen Merkur die Gläubiger des Herzogs um Meldung ihrer Forderungen bat, kamen über 62.000 Gulden zusammen.2 Im Herbst desselben Jahres wurde der Herzog auf seinen polnischen Gütern in Warschau selbst in Schuldarrest gesetzt und musste im Auftrag Friedrich I. für ca. 200.000 Gulden ausgelöst werden.3 Es ist also kaum verwunderlich, dass Weber als zeitweise für die Finanzen des Herzogs Mitverantwortlicher die Unregelmäßigkeiten in der Haushaltsführung nutzte, um vorübergehend Gelder zur Begleichung eigener Schulden abzuzweigen (wobei letztlich ungeklärt bleibt, ob er dies selbst oder sein Vater zu verantworten hatte).
Befreiungen vom Militärdienst als lukratives Geschäft
Den Stein ins Rollen brachte aber die eher politische Affaire: Friedrich I. war durch die Rheinbundverträge gezwungen, sein Heer von anfänglich 3.000 Mann (Stand 1797) erheblich zu vergrößern; bis Ende 1809 war es auf 29.000 Mann angewachsen. Im Zuge dieser Maßnahmen waren die Bedingungen für Freistellungen vom Militärdienst erheblich verschärft worden.4 Offensichtlich nutzte Herzog Ludwig diese Situation, um gegen entsprechende Zahlungen Leute in seine Dienste zu bringen, die auf diese Weise der Aushebung entgingen. Im Zuge der auf den Fall Weber bezüglichen Nachforschungen war eine genaue Klärung dieses Sachverhalts nicht möglich, aus einem Schreiben des Oberamtmanns und später zum Oberökonomierat ernannten Ernst Heinrich Faber vom 8. Januar 1810 geht aber hervor, dass der König offensichtlich Verdacht geschöpft und um eine Liste der bei Ludwig in Dienste stehenden „jungen Leute“ gebeten hatte. Faber beklagte dabei, dass besonders die Situation auf dem vom Herzog verwalteten „Buchenbacher Hofe“ undurchsichtig sei. Ludwig nahm dazu am 20. Januar Stellung und nannte sieben Knechte, die „bei der jezigen Aushebung sich nicht zu stellen nöthig haben“. Diese mussten sich am 22. Januar dann doch vorstellen, wurden aber auf Befehl des Herzogs wieder zurückgeschickt.5 Hierauf reagierte Friedrich I. ungehalten und befahl eine genauere Untersuchung des Falls. Bei der ab 2. Februar erfolgten Vernehmung der Knechte bzw. ihrer Väter ergab sich, dass alle gegen die Zahlung einer Kaution mit dem Versprechen angestellt wurden, auf diese Weise dem Militärdienst zu entgehen. Angeworben waren diese Knechte durch den Haushofmeister des Herzogs, Johann Huber, und den Boten Johann Gottfried Reiser.6 Ersterer war der ehemalige Diener Webers, den der Herzog mit Vertrag zum 1. März 1809 als „Cammerlaquai“ angestellt hatte.
Der zu erwartenden Reaktion Friedrich I. suchte Ludwig dadurch zuvorzukommen, dass er am 3. Februar 1810 Hubers Papiere beschlagnahmen und ihn durch die Polizei festsetzen ließ. In seinem Bericht an den König schob er die Schuld für die Versprechungen vornehmlich auf Huber, den er zudem als Dieb darstellte. In einem zweiten Schreiben vom selben Tag beteuerte er seine Unschuld und in einem weiteren – seinem Sekretär Weber diktierten Schreiben – übersandte er nun einer vollständige Liste seiner Knechte auf dem Buchenbacher Hof und erwähnte darin auch „Cautionen“, allerdings solche, die nur als Treueversicherung dienen und zurückgezahlt werden sollten.7 Da Weber auch die Anweisung an Faber zur Beschlagnahmung der Papiere Hubers diktiert wurde, war er spätestens zu diesem Zeitpunkt in die akuten Probleme eingeweiht. Wohl kaum zufällig hat er daher in seinen – später beschlagnahmten Papieren – eigenhändige Schreiben des Herzogs belassen, aus denen deutlich hervorging, dass „die Geldherbeyschaffungen auf ausdrüklichen Befehl des Herzogs“ geschehen waren.8
Der König reagierte doppelt verärgert: Zum einen auf die Anmaßung, dass Ludwig durch die eigenmächtige Arretierung Hubers in seine herrschaftlichen Rechte eingegriffen habe,9 zum anderen aufgrund der unrechtmäßigen Kautionen. Er forderte Ludwig auf, sich schuldig zu bekennen und um die Regulierung seines Schuldenwesens zu bitten, dann wolle er „Gnade vor Recht ergehen lassen“10. Dem Herzog blieb nichts anderes übrig, als in einem lamentierenden Schreiben vom 4. Februar zuzustimmen. Daraufhin übersandte der König seinem Bruder am 5. Februar eine entsprechende, zu unterschreibende Erklärung, mit der sich Ludwig schuldig bekannte, die Verwaltung seiner Schulden und der seines Sohnes Adam dem König anheim stellte und versprach, ohne Rücksprache keine neuen Kredite aufzunehmen.11 Erst im Zuge der Überprüfung der bisherigen Schulden des Herzogs wurde nun Weber in die Ermittlungen verwickelt.
Delikt-Unterschlagung und der Fall Hönes
In der Kette der Dokumente zu Webers Verwicklung in die Affairen fehlt bisher das eigentliche Anfangsglied: Es muss im Rahmen der Überprüfung der Finanzen des Herzogs eine Rückfrage zu einer nicht korrekten Überweisung von Geldern des Herzogs nach Carlsruhe (Schlesien) gegeben haben. Am 5. Februar berichtet Ludwig dem König auf dessen (in den Akten bislang nicht nachgewiesene) Nachfrage, dass er seinem Sekretär die Summe von 300 Friedrichdors anvertraut hatte, die aber nicht vollständig in Carlsruhe angekommen sei. Weber habe ihm erst vor einigen Tagen auf Nachfragen unter Tränen bekannt, dass sein Vater in seiner Abwesenheit 100 Friedrichdors entnommen habe, er diese Summe wieder ersetzen wollte, dies aber bisher noch nicht vollständig tun konnte.12 In einem Schreiben vom 9. Februar an den mit der Aufklärung des Falles betreuten Staatsminister Vellnagel präzisierte Ludwig diesen Sachverhalt und erwähnte, dass Weber die Sache so auch seiner Gattin dargestellt habe.
Bereits am Tag zuvor, dem 8. Februar, drohte Weber neues Ungemach: Unter den Knechten des Buchenbacher Hofes, die in diesen Tagen verhört wurden, befand sich auch der von Weber in der Liste vom 3. Februar erwähnte Jacob Friedrich Hönes aus Schwieberdingen, dessen Vater, der Löwenwirt Johann Michael Hönes, Klage gegen Weber erhob: Er habe Weber gegen die Versicherung, dass sein Sohn aus Militärdiensten frei kommen solle, die Summe von 1.000 Gulden geliehen, aber weder sei sein Sohn bislang freigekommen noch habe Weber die Summe zurückgezahlt, sondern ihn immer wieder vertröstet, da die Summe in den Geldern des Herzogs stecke und er sie daher „nicht so leicht zurückzuzahlen vermöge“.13 Staatsminister Vellnagel berichtete Herzog Ludwig am 8. Februar, dass der König, weil der Herzog durch diese Aussage „compromittirt worden“, Webers Papiere habe beschlagnahmen lassen und ein Verhör angeordnet habe – unter diesen Umständen könne Weber wohl auch nicht in den Diensten des Herzogs verbleiben.14 An den König berichtete Vellnagel am selben Tag, dass Weber angegeben habe, die meisten Papiere nach dem Befehl des Herzogs bereits in das herzogliche Palais übersandt zu haben, so dass nur Weniges noch in Webers Arbeitszimmer aufgefunden worden. Bezeichnend ist die Bemerkung am Ende dieses Schreibens: „Übrigens gieng aus allem hervor, daß v. Weber sich schon lange auf eine Obsignation aller seiner Papiere gefast gemacht hatte, deswegen ganz unbefangen schien, und wenige Papiere, die in der Ordnung waren, angetroffen wurden.“15
Weiteren Aufschluss geben dann die verschiedenen Verhöre. Aus der Befragung des Löwenwirts Hönes vom 8. Februar geht hervor, dass Webers früherer Diener, der Kammerlakai Huber, Ende 1808 die Verhandlungen über die Anleihe führte und Hönes von der damit verknüpften Möglichkeit der Freistellung seines Sohnes durch einen Kollegen, den Ochsenwirt Johann Christian Östreicher in Cannstatt, erfahren hatte. Auch die Auszahlung der Anleihe erfolgte nicht an Weber, sondern ebenfalls über Huber. Nachdem Hönes mehr als ein Jahr auf die Rückzahlung wartete, habe er auf mehrfache Mahnungen an Weber bis heute lediglich insgesamt 255 Gulden zurück erhalten. Die Befragung Östreichers brachte die Ermittlungen nicht weiter: Die Freistellung vom Militär habe eine kurze Zeit später verstorbene Frau vermittelt, deren Name er nicht kenne, im übrigen habe er sich um die Sache nicht weiter gekümmert.
Am 9. Februar führte Vellnagel ein ausführliches Verhör mit Weber durch, in dem dieser zunächst wenig verblümt den Verdacht der Entwendung der herzoglichen Gelder auf seinen Vater lenkte (ohne ihn aber zu nennen). Als Vellnagel ihn dann aufforderte, den Vater explizit als Täter zu benennen, nahm Weber alle Schuld auf sich selbst. Da dies in den Augen des Königs die Darstellung seines Bruders Ludwig, Weber habe ihm den Vater als Schuldigen benannt, in Frage stellte, ordnete der König an, Weber „in polizeyliche Verhaft“ bringen zu lassen und den Vater selbst zu befragen.16 Franz Anton von Weber stritt im anschließenden Verhör ab, etwas vom Abhandenkommen eines Teils der für den Hofrat Carl Vietsch in Carlsruhe bestimmten Gelder zu wissen. Vellnagel teilte ihm daraufhin mit, dass Weber den Verdacht indirekt auf ihn gelenkt habe, Franz Anton von Weber tat aber weiterhin unwissend und entschuldigte sich mit seinem schwachen Gedächtnis. Wenn sein Sohn aber genau angebe, wo und wann er die Summe empfangen habe, so wolle er sich schuldig bekennen. Auch der Hinweis, dass sein Sohn ihn gegenüber dem Herzog als Schuldigen angegeben habe, ließ ihn ungerührt. Daraufhin wurde am nächsten Tag das Verhör mit Weber fortgeführt, er dabei mit den Aussagen seines Vaters und der Bekräftigung der Aussage des Herzogs konfrontiert und darauf verwiesen, dass man ihn als kriminell behandeln und den Gerichten übergeben werde, wenn er kein umfassendes Bekenntnis ablege.
Es scheint so, als habe Weber sich daraufhin besonnen, die Sache offensiv einzugestehen. Dabei bekannte er, dass er eine Restzahlung an den Hofrat Vietsch in Carlsruhe für seinen Dienstherrn nicht habe leisten können, weil er „theils selbst, vielleicht unnütze Ausgaben gemacht, hauptsächl. aber seinem Vater Geld gegeben, und für ihn unausweichbare Zahlungen habe machen müssen“.17 Der Vater habe sich dann erboten, die Schuld auf sich zu nehmen und einen entsprechenden Brief an den Herzog geschrieben. Weber habe aber diesen Brief nicht übergeben wollen und erst nach heftigstem inneren Kampfe und Zureden seines Vaters dem Herzog die Sache bekannt. Dies sei auch der Grund für die Anleihe bei Hönes gewesen, mit der er die entwendete Summe habe zurückzahlen wollen. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass die Summe in einem Kasten mit Schlüssel offen zugänglich lag und Weber es für denkbar hielte, dass von dem Geld auch sein damaliger Bedienter Huber „etwas genommen“ haben könnte, ohne dass er einen erwiesenen Verdacht habe.18 Auf die Höhe seiner eigenen Schulden angesprochen, bezifferte Weber diese auf maximal „zweitausend Gulden“.
Selbstverständlich wurde Weber auch auf die mit der Anleihe bei Hönes vereinbarte Freistellung vom Militärdienst angesprochen. Hier zog er sich in seinen Aussagen darauf zurück, dass alle Verhandlungen Huber geführt habe und er Hönes dabei nie selbst begegnet sei. Bezüglich seines Wissens über die Kautionen und ein darüber geführtes Buch mimte Weber den Unwissenden: „Von dem Cautionenbuch [wisse er] durchaus gar nicht; von den Cautionen habe er öfters sprechen hören; die Sache seye ihm aber sehr indifferent gewesen, da er ihren Umfang weder gekannt, noch sich darum bekümmert habe, so wie er überhaupt eigentl[ich] nie die Geschäfte des Herzogs förmlich besorgt, sondern nur einzelne Aufträge erhalten habe [...]“.19 Offensichtlich genügte dies als Hinweis darauf, dass Weber mit diesem Thema nichts zu tun haben wollte – was für seine weitere Behandlung sicherlich von Vorteil war. In einer Erklärung vom 11. Februar 1810 wies Herzog Ludwig zu Beginn darauf hin, dass er Weber nicht mehr als Sekretär anerkennen könne, zugleich aber auf Forderungen an ihn verzichte, sofern auch Weber keine Gegenforderungen habe. Damit sollten beiden ihre jeweiligen Papiere wieder ausgehändigt werden.
Die Klärung der privaten Verschuldung Webers und seine Ausweisung aus Württemberg
Vellnagel hatte bereits am Ende des Verhörs nach der Höhe der Schulden Webers gefragt – offensichtlich hatte er ihn dabei angewiesen, eine genauere Aufstellung seines Vermögens und seiner Schulden vorzunehmen. Mehrere Aufstellungen vom 12. Februar scheinen aber nicht zufriedenstellend ausgefallen zu sein, denn der vom König ernannte Geschäftsführer des Herzogs, Ernst Heinrich Faber, berichtet an diesem Tag an Vellnagel, dass Weber zwar sein „Aktiv-Vermögen zu 2.300. f. und seine Schulden ohngefehr eben so hoch berechnet“ habe, für die genauere Feststellung aber mehr Zeit benötige.20 Als Aktivvermögen gab Weber offensichtlich sein Mobiliar und seine noch unvollendete Oper Silvana an, was Vellnagel als illusorische Berechnung ansah und anfragte, ob die Gläubiger durch die öffentlicher Blätter mit einem möglichst kurzfristigen Termin in das Stadtoberamt eingeladen werden sollten.21 Diese, mit dem 13. Februar datierte Aufforderung erschien dann am 14. Februar im Schwäbischen Merkur Nr. 32 und erst am 17. Februar im Königlich-Württembergischen Staats- und Regierungs-Blatt Nr. 7. Darin wurden die Gläubiger für den 17. Februar ins Oberamt eingeladen. Nach Angaben im Bericht des Regierungsrats und Stadtoberamtmanns Gottfried Eberhard Hoffmann erschienen 42 Gläubiger, deren Forderungen sich auf insgesamt 2.092 Gulden beliefen (darin seien Forderungen „einiger auswärtiger Creditoren, die jener allgemeine Aufruf nicht ergriffen hat“, noch nicht enthalten). Gegenüber Vellnagel gab Weber diese auswärtigen Schulden mit 573 Gulden an, so dass sich die Gesamtsumme auf 2.665 Gulden erhöhte.22 Um zu klären, wie diese Schulden eingelöst werden könnten, baten sie, Weber auf ihre Kosten in Civil-Arrest zu überführen. Die Anweisung hierzu erging am 18. Februar, worauf Weber vom Schloss in das Königliche Stadtoberamt gebracht wurde – im übrigen mit der ausdrücklichen Anweisung auf „gute Kost“.23 Am 19. Februar legte Stadtoberamtmann Hoffmann einen Antrag auf Zulassung von Schreibmaterialien für Weber vor, da „eine schriftliche Communikation mit dem Gemeinschuldner nöthig werden dürfte“; die zur Verwaltung von Webers Schuldenwesen benötigten Akten habe er inzwischen der Stadtschreiberei übergeben. Bereits drei Tage später berichtet Hoffmann dem König, dass die Gläubiger die Aufhebung des Civilarrests beantragt hätten, da „sein längerer Arrest für sie mehr schädlich als vortheilhaft“ sei. Friedrich I. ordnete daraufhin an, dass Weber mit seinem Vater „über die Gränzte geschafft“ werden solle, wie er persönlich auf der Eingabe Hoffmanns vermerkte. In dem Entwurf seines Dekrets an das Stadtoberamt vom 23. Februar heißt es dann, dass „v. Weber, ohne sich weiter in der Stadt aufzuhalten, von dem Ort seiner Detention aus mit dem Vater über die Grenze transportirt“ werden solle.
Mehrere Schreiben vom 24. Februar zeigen, dass die Aufgabe des Transports die Polizeidirektion vornehmen sollte, aber zunächst die Kostenübernahme hierfür zu klären war. Umgesetzt wurde die Ausweisung dann am 26. Februar, worüber der Interims-Polizeiminister Karl Graf von Reischach schon am Tag zuvor das Innenministerium in Kenntnis setzte. Weitere Details sind dem Bericht Hoffmanns an den König vom 26. Februar zu entnehmen; demnach wurden Vater und Sohn am frühen Morgen, eskortiert von einem „OberPolizeyCommissair“, mit einem Wagen in Richtung Heilbronn gebracht, um später bei Fürfeld die Grenze zu passieren.
In seinem an diesem Tag begonnenen Tagebuch vermerkte Weber, dass er und sein Vater dabei noch 40 Gulden an „Vermögen“ mit sich führten und an diesem Tag in Heilbronn übernachteten, bevor sie am 27. Februar in Fürfeld Abschied von dem Polizisten Götz nahmen, der ihnen noch 25 Gulden überließ.24
In den Tagen vor der Ausweisung hat Weber noch eine Reihe von Verzeichnissen25 verfasst, die den Überblick über seine Schulden bzw. sein Vermögen dokumentieren sollten (wobei man Vellnagel zustimmen kann, dass die Vermögensseite allzu optimistisch eingeschätzt wurde). Von besonderem Interesse ist dabei ein undatiertes Verzeichniß derer Sachen die ich meinen Gläubigern cedire, zu dem mehrere Instrumente und ein „Noten Repositorium“ gehörten – all diese Dinge mussten in Stuttgart zurückbleiben. Ob es sich bei dem zu Anfang dieses Verzeichnisses genannten großen „Flügel von Mahagoni mit Bronze“ um das Instrument handelte, das Weber noch am 10. Februar an den Gastwirt Carl Siegele verkaufte, bleibt unklar.26 Weitere Dokumente, die seine Schulden in Stuttgart (und deren Ablösung) bzw. die Tätigkeit für den Herzog betreffen, finden sich in einer Mappe aus dem Weberschen Familiennachlass (D-B, Mus. ms. autogr. theor. C. M. v. Weber WFN 6, Mappe XXII).
Weber hat in den darauffolgenden Jahren nach und nach seine Stuttgarter Schulden getilgt – allerdings zog sich dieser Vorgang bis in den April 1816 hin.27 Letztlich haben wir dieser für ihn unangenehmen Affaire aber die Entstehung des Tagebuchs zu verdanken, das Weber vom Tag der Ausweisung an (dem 26. Februar 1810) bis an sein Lebensende führte und das im Wesentlichen als eine Art Haushaltsbuch zur nunmehrigen strikten Kontrolle der eigenen Ausgaben und Einnahmen gedacht war.
Einzelnachweise
- 1Vgl. dazu A110436, S. 8–16, und A112744, S. 117f. Dieser zweite Beitrag, auf den wesentliche Teile der nachfolgenden Darstellung zurückgehen, ergänzt auch etliche Leerstellen bzw. korrigiert Irrtümer des älteren Aufsatzes. Weitere Literatur vgl. dort bzw. A111172, A111895, A112700, A111148, A110481, A111871, A110414, ferner Paul Sauer, Der schwäbische Zar. Friedrich, Württembergs erster König, Stuttgart 1984, sowie Paul Sauer (Hg.), Im Dienst des Fürstenhauses und des Landes Württemberg. Die Lebenserinnerungen der Freiherren Friedrich und Eugen von Maucler (1735–1815) (Lebendige Vergangenheit, Bd. 9), Stuttgart 1985.
- 2Vgl. HSA Stuttgart, G 246, Bü 32. Das am 22. Februar begonnene und bis 30. April fortgeführte „Protocoll über die liquiden Forderungen an seine Hoheit den Herzog Ludwig“ umfasst 84 Bl. und listet insgesamt 283 Forderungen an den Herzog auf. In den Beilagen zu diesem Protokoll finden sich in etlichen Dokumente handschriftliche Anmerkungen Webers.
- 3Vgl. dazu A112744, S. 141f.
- 4Vgl. dazu die Angaben in A112744, S. 133, bzw. den dort genannten Katalog der Stuttgarter Ausstellung Baden und Württemberg im Zeitalter Napoleons. Ausstellung des Landes Baden-Württemberg. Katalog, Stuttgart 1987, Bd. 1.2, S. 275–296 (Artikel von Günter Cordes, Das Württembergische Heerwesen zur Zeit Napoleons, S. 275–296).
- 5Vgl. das Schreiben vom 22. Januar 1810 und Herzog Ludwigs nachfolgende Klage vom 29. Januar 1810.
- 6Reiser wurde am 3. Februar dazu verhört, vgl. A100148; dabei schob er die Hauptschuld auf Huber. Zu Hubers Verhör vgl. A100334. Huber wiederum machte den Herzog für die unlauteren Geschäfte verantwortlich und stritt ab, für die Kontrakte Präsente erhalten zu haben.
- 7Die Reihenfolge der mehrfachen Schreiben vom 3. Februar ist bislang nicht eindeutig zu bestimmen.
- 8Vgl. dazu die Angabe in A045453.
- 9Der zuständige Interims-Polizeidirektor Carl Freiherr von Jasmund wurde deshalb am 4. Februar vermahnt, vgl. den entsprechenden Erlass von diesem Datum.
- 10Vgl. dazu A100371.
- 11Dass der König rigoros gegen seinen Bruder vorging, belegt die Anzeige des Oberökonomierats Faber im Schwäbischen Merkur vom 21. Februar 1810; außerdem wurde am 30. März dort angezeigt, dass das Inventar des Buchenbacher Hofs zu versteigern wäre – der Herzog verlor also auch diesen Hof.
- 12Vgl. dazu das Ludwigs Schreiben vom 5. Februar 1810.
- 13Diese Anschuldigung in dem über die Befragung des Hönes angefertigten Protokoll, erwähnt Vellnagel so auch in seinem Bericht an Herzog Ludwig vom selben Tag. Zur Anleihe vgl. Dokument A100057.
- 14Ebd., A046425.
- 15Eine (nicht vollständige) Auflistung dieser Dokumente findet sich am Ende des Verhörprotokolls vom 9. und 10. Februar 1810. Dort fehlen u. a. die Schreiben Herzog Ludwigs, die später an ihn zurückgegeben wurden.
- 16Vgl. den Bericht Vellnagels an Herzog Ludwig vom 9. Februar.
- 17Im Laufe des Verhörs wird deutlich, in welchen Teilen Weber die Gelder überwiesen und wofür sie bestimmt waren, vgl. den Teil vom 9. Februar 1810.
- 18Dies ist auch insofern bemerkenswert, als Weber bei einer sehr viel späteren, im Tagebuch vom 20. März 1820 erwähnten Begegnung mit Huber schrieb: „Johann Huber aus Stuttgart geschenkt [...] 3 Paar Socken, 1 Hemd, 1 Halstuch, thut denen wohl die Euch übel gethan“.
- 19Vgl. dazu allerdings den Themenkommentar zu Webers Tätigkeit als Geheimer Sekretär in Stuttgart. Auf dem Schuldschein selbst ist in der Tat die Bedingung für die Anleihe nicht thematisiert, so dass denkbar ist, dass Weber über diesen Hintergrund (zumindest bei Abschluss der Sache) nicht informiert war.
- 20Vgl. das Schreiben vom 12. Februar 1810.
- 21Vgl. seinen Bericht vom 12. Februar 1810.
- 22Vgl. Vellnagels Angaben in A100275.
- 23Vgl. dazu A100258, A100165 und A100285, wo sich Details zu den näheren Umständen der Inhaftierung finden.
- 24Vgl. A064401; noch am selben Tag trafen sie in Mannheim ein.
- 25Vgl. dazu u.a. A100082 vom 12. Februar.
- 26Vgl. dazu A040276.
- 27Vgl. dazu die Erwähnung der vermutlich letzten Zahlung im Tagebuch vom 6. April 1816 und den „Te deum laudamus“-Vermerk auf dem entsprechenden Schreiben.