Stadtoberamtmann Gottfried Eberhard Hoffmann an Friedrich I.,
König von Württemberg
Stuttgart, Montag, 26. Februar 1810
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An den König |
den 26ten Febr. 1810.
RegierungsRath StadtOberAmtmann
Hoffmann berichtet allerunterthänigst,
daß die beyde v. Weber, Vater und Sohn heute früh von hier abgeführt worden sind, um über die Grenzen des Königreichs gebracht zu werden.
Euer Königlichen Majestät
haben mir in einem allerhöchsten Decret vom 23t dieses Monats allergnädigst aufgegeben, den im Schuldarrest befindlichen v. Weber, im fall seine Creditoren auf Relaxirung des personal‡ Arrestes beharren sollten, denselben mit seinem Vater, unter Communikation mit der Königlichen OberPolizeyDirection über die Grenzen des Königreichs transportiren zu lassen.
Diesem allerhöchsten Befehle gemäs wurde von mir die allergnädigst anbefohlene Rücksprache mit den v. Weberischen Gläubi|gern genommen, und als diese wiederholt um Aufhebung des Arrestes bathen, die mir allergnädigst aufgegebene Communikation zu ihrem Transport, mit der Königlichen OberPolizeyDirection gepflogen; worauf dann heute ein Königlicher OberPolizeyCommissair die beyde v. Weber in einen Wagen aufnahm, und mit ihnen die Königliche Residenz Morgens […]‡ Uhr verlies, und nach ihrer bitte die Landstrase nach Heilbronn verfolgte, und sie so bis auf die Grenze bey Fürfeld eskordiren wird.
Ich zeige Euer Königlichen Majestät dieses nach der allergnädigsten Anweisung allerunterthänigst an,
und ersterbe in allertiefstem Respekt.
Euer Königlichen Majestät
allerunterthänigster
RegierungsRath StadtOber
Amtmann zu Stuttgardt,
Hoffmann.
[Vermerk König Friedrich I. auf Bl. 1r:]
eingesehen
Fried‡
Apparat
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Veit, Joachim; Jakob, Charlene