Wann entstand Webers Schlummerlied?
Friedrich Wilhelm Jähns ordnete Webers Schlummerlied “Sohn der Ruhe, sinke nieder” nach einem Text von Ignaz Franz Castelli als JV 285 in das Weber-Werkverzeichnis ein und vermutete, die Komposition sei Mitte März 1822 entstanden, ohne dass er dies anhand von Primärquellen Webers eindeutig belegen konnte (das Autograph der Komposition ist verschollen). Verbürgt ist laut Tagebuch nur die erste Aufführung am 19. März 1822 in Webers Konzert im kleinen Redoutensaal in Wien, bei der vier namhafte Solisten der dortigen Hofoper (Jäger, Rosner, Forti und Seipelt) die laut Rezension vollendete Ausführung des Werks übernahmen. Am darauffolgenden Tag ist im Tagebuch der Verkauf des Liedes an Johann Schickh dokumentiert, der es zweieinhalb Wochen später als Notenbeilage in der von ihm redigierten Wiener Zeitschrift für Kunst, Literatur, Theater und Mode (Jg. 7, Nr. 42 vom 6. April 1822) publizierte (eine zweite, ebenfalls auf Weber zurückgehende Ausgabe des Werks erfolgte 1823 bei Schlesinger in Berlin als Nr. 4 innerhalb der Sammlung Gesänge für Männerstimmen op. 68).
Zweifel an der Datierung hatte allerdings bereits Leopold von Sonnleithner geweckt, der Jähns im Brief vom 15. August 1864 auf die Ausgabe der Sämmtlichen Werke Castellis (Vollständige Ausgabe letzter Hand, in strenger Auswahl) aufmerksam machte, in deren Bd. 3 (Wien: Pichler, 1844, S. 151) der dem Lied unterlegte Text mit dem Zusatz abgedruckt war: “(Zu C. M. von Weber’s Musik gedichtet.)” – so, als habe zuerst die Musik vorgelegen und erst später sei der Text dazu entstanden, ein für Weber, dem die genaue Beachtung des Wort-Ton-Verhältnisses stets ein zentrales Anliegen war, zunächst unwahrscheinlich anmutender Fall. Derselbe Eintrag findet sich bereits in der sechsbändigen Castelli-Gedichtausgabe von 1835 (Berlin: Duncker und Humblot, Bd. 5, S. 83). Erhalten hat sich zudem ein Oktavbändchen mit Gedichtautographen des Schriftstellers in Wien (A-Wn, S. n. 3288), darin auf S. 210 das Schlummerlied (zunächst Nachtlied), dort freilich ohne einen diesbezüglichen Hinweis.
Eine erste Hypothese zur Klärung des Sachverhalts veröffentlichte 1999 Oliver Huck in seiner Dissertation (gedruckt in Weber-Studien, Bd. 5, S. 84f.), der auf den Text zu Webers verschollenem Begräbnischor zum Grillparzer-Drama Die Ahnfrau aufmerksam machte, der sich Webers Schlummerlied ohne weiteres unterlegen ließe:
Auf, ihr Brüder!
Senkt ihn nieder,
In der Erde stillen Schooß,
In der Truhe
Finde Ruhe,
Die dein Leben nicht genoß.
Hatte Weber also 1822 in Wien lediglich seine 1817 in Dresden entstandene Schauspielmusik “recycelt”? Die Klavierbegleitung (samt Zwischenspielen) zum Chor, die Weber bei der Wiener Erstaufführung selbst spielte (oder improvisierte?), die in den Druckausgaben hingegen fehlt, brachte Huck mit einer melodramatischen Begleitmusik in Zusammenhang, die im Schauspiel dem Chor möglicherweise voranging, freilich gab bereits er zu bedenken, dass “Weber in aller Regel erst dann eine Zweitverwertung seiner Kompositionen vornahm, wenn ihr ursprünglicher Verwendungszweck nicht mehr bestand”, die Schauspielmusik zur Ahnfrau aber in Dresden auch über das Jahr 1822 hinaus Verwendung fand.
Tatsächlich ist der Grillparzer-Text kompatibel zur Musik, allerdings hätte Weber bei der Komposition dieser Zeilen nicht stärker auf die Reimstruktur mit den sich jeweils reimenden Kurzzeilen Bezug genommen, wie er es etwa in ähnlicher Weise in Adolars Romanze Nr. 12 in der Euryanthe (“Wehen mir Lüfte Ruh”) tat?
Eine andere Erklärungsmöglichkeit offeriert ein Brief Webers an den Dichter Kannegießer vom 2. August 1819: Kannegießer hatte Weber einige seiner Gedichte zur Vertonung zugesandt; sie dürften in jenem Brief enthalten gewesen sein, dessen Empfang Weber am 21. Juli 1819 im Tagebuch festhielt. Unter den Gedichten befand sich auch ein Schlummerlied, bei dessen Vertonung Weber, wie er im Brief mitteilte, “ein Unglük paßirt” war, indem ihm beim Lesen der Zeilen sofort eine vierstimmige Vertonung vorschwebte, die allerdings nach seinem Dafürhalten nicht zum Text passe:
“da ich es nun für Unsinn halte, wenn viere zugleich per ich an eine Geliebte, oder zu sonst Lieben, sprechen, so muß ich es wohl uncomponirt laßen, da ich eine einmal so empfangene Melodie nicht wieder loswerden, und überhaupt nur einmal wahr sein kann. und zur Lüge bringt mich auch nicht einmal der herrschende MusikGeschmak. schweren Herzens laß ich das liebliche Ding fahren.”
Das Wort “uncomponirt” suggeriert, dass Weber die musikalische Idee nicht schriftlich fixierte – oder doch? Sollte sie die Vorlage für das Schlummerlied von 1822 sein? Auffallend ist, dass sowohl der Text Kannegießers als auch jener Castellis sich zum einen problemlos Webers Komposition unterlegen lässt, zum anderen auch strukturell besser mit ihr harmoniert als die oben zitierten Verse Grillparzers:
Kannegießer (aus Gedichte, Breslau 1824, S. 70f.) | Castelli (aus Gedichte, Bd. 5, Wien 1835, S. 83) |
Schlummerlied. Süßer Schlummer sinket nieder, Lullet alles Leben ein, Es verstummen alle Lieder Auf der Flur und in dem Hain. Klinget noch, ihr lieben Saiten, Durch die stillen Schatten hin, Bis die Finger mir entgleiten, Eingedämmert jeder Sinn. Und ich denk’ an euch, ihr Lieben, Die ihr schlummert oder wacht, Noch hienieden oder drüben, Und ich ruf’ euch: gute Nacht! Und mit heiterem Gewissen, Und mit kindlichem Gebet Sink’ ich nieder in die Kissen, Wo ein Engel bei mir steht. Schirmend blickt er auf mich nieder, Haucht mir süße Träume zu; Und nun schweigen meine Lieder, Mich bewältigt milde Ruh. |
Schlummerlied. (Zu C. M. von Weber’s Musik gedichtet.) Sohn der Ruhe, sinke nieder, Holder Schlummer auf die Flur, Dein Umarmen stärke wieder Die ermüdete Natur. Schweigt, ihr Vögel! ihr entweihet Jenen Gott, der stumm und blind, Wenn er auch die Sonne scheuet, Ist er doch der Unschuld Kind. Lispelt Kühlung ihm, ihr Weste, Rosenhügel sey sein Thron, Beugt euch drüber hin ihr Aeste, Frieden ihm, des Friedens Sohn! |
Es scheint also tatsächlich denkbar, dass Weber die 1819 erdachte Weise für zu wertvoll hielt, um sie unausgeführt zu lassen; vielleicht hatte er sich die Melodie doch notiert oder sie hatte sich ihm fest eingeprägt. Vielleicht stellte er sie Castelli 1822 vor und dieser erbot sich, ein zu einer vierstimmigen Komposition passenderen, neutraleren Text zu verfassen. Eine solche Hypothese würde zu dem Zusatz bezüglich des nachträglich unterlegten Textes in den Castelli-Werkausgaben jedenfalls passen. Selbst Jähns hielt es im Werkverzeichnis (S. 343) für möglich, dass Castelli “zu einer ihm von W.[eber] mitgetheilten musikalischen Scizze diese Dichtung nachträglich verfasste”. Mit der Datierung “März 1822” dürfte Jähns freilich recht behalten, denn die schriftliche Ausführung des Werks, möglicherweise als Überarbeitung des musikalischen Einfalls von 1819, wird vermutlich kurz vor dem Konzert, jedenfalls nach Webers Eintreffen in Wien (17. Februar 1822) erfolgt sein. Kontakte mit Castelli sind in dieser Zeit im Tagebuch bezeugt: am 25. Februar und 5. März. Ohne dass man den Zusammenhang zwischen dem Schlummerlied nach Kannegießer und jenem nach Castelli eindeutig beweisen könnte, scheint diese Erklärung der Annotation in den Gedicht-Ausgaben von 1835 und 1844 doch bislang die naheliegendste.
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