Caroline von Weber an Justizamt in Dresden
Dresden, Mittwoch, 21. Juni 1826
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Apparat
Zusammenfassung
sie wolle nach Kenntnisnahme des Testaments den Nachlaß antreten; da wegen der unmündigen Kinder eine Taxation erforderlich ist, so wird sie diese vorlegen; sie kündigt an, dass sie um Bestätigung eines Altersvormunds bitten werde
Incipit
„Nach erfolgter Eröffnung des von meinem verstorbenen Gatten“
Überlieferung
-
Textzeuge: Dresden (D), Sächsisches Hauptstaatsarchiv (D-Dla)
Signatur: 10047, Amt Dresden, Nr. 3287 (Amtsgericht Dresden, Lit. W. Nr. 124), Bl. 13?