Carl Graf von Brühl an Wilhelm zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein in Berlin
Berlin, Donnerstag, 23. März 1826
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bin ich noch eine ganz gehorsame Erklärung meines Verfahrens in Betreff des alten Musikus Schulze schuldig und ermangle nicht dieselbe hier Hochdenselben darzulegen. Bey dem verehrlichen Schreiben vom 3t dM haben Ew Durchlaucht mir einen Auszug des Conferenz Protocolls vom 7t April 1825 mitzutheilen geneigt wo von erwähntem alten Musikus Schulze die Rede ist, und ich kann nicht umhin ganz gehorsamst bemerkbar zu machen, daß ich mich eben in meinem Berichte genau an dieß Protokoll gehalten.
Der p Schulze soll auch hinführo, wie schon seit einem Jahre zu nichts weiter benutzt werden, als wozu er in erwähntem Protocoll bestimmt worden, nehmlich zu extra Musiken auf dem Theater, zur türkischen Musik im Orchester und an Schauspieltagen gleichfalls im Orchester.
Nach Allerhöchster Bestimmung Sr Majestät soll derselbe gegenwärtig ein monatliches Fixum erhalten.
In größter Verehrung verharrend
Graf Brühl
Berlin 23 Maerz
1826
Apparat
Zusammenfassung
das Gesuch des Flötisten Schulz betreffend; Brühl beteuert, sich an das Protokoll gehalten zu haben; lt. Order des Königs soll dieser eine monatliche Zahlung erhalten
Incipit
„Ew Durchlaucht | bin ich noch eine ganz gehorsame Erklärung meines Verfahrens“
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Eveline Bartlitz