Helmina von Chézy an August Moritz Engelhardt in Dresden
Wien, Donnerstag, 28. Oktober 1824

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Mein werther Herr Doktor Engelhardt!

Aus Ihrem Geehrten vom 29 Sept: 1824 an mich ersehe ich daß Sie sich die Uebereinkunftformel, welche H. v. Weber am 13 Julius 1823 mit mir abgeschlossen: „Der Direktion zu Berlin, Cassel, Darmstadt, Dresden, Frankfurth a. M. Braunschweig, Hannover, Carlsruhe, Mannheim, München, Stuttgardt u Prag (H. v. Weber hat Leipzig für Prag substituirt) ein Anständiges (merken Sie wohl!) von der verehrl. Direktion näher zu bestimmendes Honorar für die Dichterin zur Bedingung der Aufführung zu machen.“

Diese Formel hat H. v. Weber sein Ehrenwort gegeben wörtlich in die Briefe an die benannten Direktionen, von denen er voraussetzte, sie würden die Euryanthe nehmen, abzuschicken

Wenn Sie diese Formel gelesen hätten würde wahrscheinlich Ihr Brief ungeschrieben geblieben seyn, der überdieß – eine Offenheit ist der andern werth! – die entschiedenste Unkenntniß über das in Deutschland hergebrachte Verhältniß u die Verpflichtung des Componisten gegen seinen Dichter verräth. Von Ihnen, der Sie wahrscheinlich niemahls eine Oper geschrieben haben, ist zwar nicht zu verlangen daß Sie sich um Dinge bekümmern sollten, die nichtIhres Faches sind, u um so weniger, da ich die Euryanthe geschrieben, ohne diese Verpflichtungen zu kennen, u da es Männer giebt, die nicht blos Dichter, sondern auch Rechtsgelehrte sind, u doch so wenig als ich, darum wußten, Z. B. Herr Hofrath Kind! Nur das Eine vergönnen Sie mir noch in dieser Hinsicht zu bemerken, daß ich der Meinung bin Sie wären es sich selbst schuldig gewesen sowohl die Verhandlung des H. v. Weber mit mir, als die Natur der Rechte u Ansprüche des Dichters überhaupt gründlich zu kennen u zu erwägen ehe Sie sich zu Verweisen gegen mich gebrauchen ließen. Ich lasse auch in dieser Hinsicht Ihr Schreiben unbeantwortet, weil die Erörterung zu nichts führen könnte, u mir unangenehme Erinnerungen erweckt. Ich denke am Liebsten an H. v. Weber in der Rücksicht, in welcher ihn die ganze gebildete Welt verehren muß, u strebe zu vergessen, wie er an mir gehandelt. Den „strengen Weg des Rechts“ habe ich | aus eben diesem Grunde, u der deutschen Ehre zu Liebe, die mir am Herzen liegt, nicht einschlagen wollen. Vielmehr habe ich durch oeffentl. Erklärungen u durch oeffentliche, aufrichtige Anerkennung der musikalischen Verdienste des Königl. Kapellmeister von Weber gestrebt Gerüchte zu zerstören, welche durch die Klatschsucht einiger Handlanger von Journalen aufzukommen begannen. Gegen H. v. Weber in jeder ersinnlichen Rücksicht würdiger zu handeln als er gegen mich hat er mir, leider, so leicht gemacht daß gar keine Ehre dabey seyn würde, wenn meine Lage es mir nicht erschwert hätte.

Mein quittirendes Briefchen über das nach Abgang der Spesen für Ewr Wohlgeboren Bemühungen mir zugelangte Honorar für Cassel u Frankfurth am Meyn* war einige Tage, eh ich Ihr Schreiben vom 29 Sept. empfieng durch Buchhändler Gelegenheit an H. Hofrath Winkler im Einschluß abgegangen.

Mit schuldigem Ausdruck der Achtung nenne ich mich Ewr Wohlgeboren Ergebenste
HvChezy geb Fr: Klencke.

Apparat

Zusammenfassung

erinnert Engelhardt an die mit Weber getroffene Übereinkunftformel; will vergessen, wie Weber mit ihr umgegangen ist; Quittung für das Honorar von Frankfurt/M. und Kassel inzwischen abgegangen

Incipit

Aus Ihrem Geehrten vom 29 Sept: 1824 an mich ersehe ich daß Sie sich die Uebereinkunftformel

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Solveig Schreiter

Überlieferung

  • Textzeuge: Entwurf: Berlin (D), Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (D-Bbbaw)
    Signatur: NL H. von Chézy 772

    Quellenbeschreibung

    • 1 Bl. (2 b. S. o. Adr.)

Textkonstitution

  • „… Bedingung der Aufführung zu machen.“Satzkonstruktion unvollständig
  • Egelöschter Text nicht lesbar
  • Ih„s“ überschrieben mit „Ih
  • „Gelegenheit“unsichere Lesung

Einzelstellenerläuterung

  • „… Cassel u Frankfurth am Meyn“Zum anteiligen Honorar vgl. Webers Tagebucheintrag vom 20. August 1824.

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