Helmina von Chézy vermutlich an J. B. Wallishausser in Wien
nach dem 18. August 1824
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Kontext
Absolute Chronologie
Vorausgehend
- 1824-02-10: an Gubitz
- 1824-03-11: von Kind
Folgend
- 1824-08-18: an Klingemann
- 1824-08-31: von Lehr
Korrespondenzstelle
Vorausgehend
- 1822-11-26: an Wallishausser
- 1822-06-28: von Wallishausser
Folgend
Euer Wohlgeboren
beehre ich mich Nachricht zu geben daß ich unterm Datum des 18 Aug: an die sieben Direktionen von Berlin, München, Caßel, Stuttgardt, Braunschweig, Mannheim u Frankfurth am Mayn geschrieben, u dieselben benachrichtigt „daß ich den königl: Capellm. v. Weber in Kenntniß gesetzt ich fände es in jeder Rücksicht angemeßner das Honorar, welche ihre Geneigtheit mir auf dessen Antrag bewillige direkt von ihnen aus zu beziehen, als demselben den Umweg über Dresden nehmen zu lassen*. Deshalb ersuchte ich um gütige Bestimmung, wie hoch ich die Quittung stellen solle, u wann ich diese zu seiner Zeit einzusenden habe?“
Dieser einfache u Niemand befremdende, noch irgend verletzende Ausweg hat sich meinem Nachdenken als der Beßte dargeboten, indem es mir unmöglich fiel länger auf die Entschließung des H. v. Weber, mich in das Klare zu bringen, zu warten, Sey es nun daß derselbe im Ernst bis 18 Julius u später* noch keine Nachricht gehabt, sey es daß dies Zurückhalten Laune und Eigensinn gewesen, er, der hoch in die Tausende längst bezogen u in einem blühenden Wohlstand lebt, kann mir, deren Arbeit, wenn auch nicht deren Ruhm bey der Sache eben so anstrengend war, nicht verargen, daß ich um die paar hundert Thaler, die mir kümmerlich zugezählt werden, einen Schritt thue, der ihm keinen Nachtheil bringen kann, u zu dem mich sein Abzug von der ersten Sendung vollkommen berechtigt, da ich nicht mehr in seiner Schuld bin. Für die sieben Copien* der Euryanthe werde ich in Dresden | bei erster Gelegenheit die siebenmahl 20 Groschen auszahlen lassen,‡
Apparat
Zusammenfassung
teilt mit, dass sie an 7 Theaterdirektionen Honorarforderungen bezüglich ihres „Euryanthe“-Textes gestellt habe; fühlt sich zu dem Schritt aufgrund von Webers Nichthandeln gezwungen
Incipit
„beehre ich mich Nachricht zu geben daß ich unterm Datum des 18 Aug: an die sieben Direktionen“
Generalvermerk
Der Briefentwurf ist undatiert, lässt sich aber aufgrund seines Inhalts mit den Honorarzahlungen von 1824 in Verbindung bringen.
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Veit, Joachim
Überlieferung
-
Textzeuge: Entwurf: Berlin (D), Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (D-Bbbaw)
Signatur: NL H. von Chézy 908 Nr. 3Quellenbeschreibung
- 1 Bl. (2 b. S.)
Dazugehörige Textwiedergaben
-
Wiedergabe in: Till Gerrit Waidelich, „Durch Webers Betrügerey die Hände so gebunden“. Helmina von Chézys Kampf um die Urheberrechte an ihrem Euryanthe-Libretto in ihrer Korrespondenz und Brief-Entwürfen, in: Weberiana. Mitteilungen der Internationalen Carl-Maria-von-Weber-Gesellschaft e. V., Heft 18 (2008), S. 52f.
Themenkommentare
Textkonstitution
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„… siebenmahl 20 Groschen auszahlen lassen,“Entwurf bricht an dieser Stelle ab
Einzelstellenerläuterung
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„… über Dresden nehmen zu lassen“Ein entsprechende Vereinbarung hatten H. von Chézy und Weber am 13. Juli 1823 getroffen.
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„… bis 18 Julius u später“Weber erhielt das Honorar von Frankfurt und Kassel am 20. August 1824 und zahlte H. v. Chézy ein anteiliges Honorar aus, vgl. Tagebucheintrag.
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„… bin. Für die sieben Copien“Meint höchstwahrscheinlich Exemplare des bei Wallishausser bereits vor der UA gedruckten Textbuches zur „Euryanthe“ (dieses kostete lt. AB 20 Groschen); vgl. auch Briefe von Weber an Chézy vom 5. Juni und an seine Frau vom 17./18. Oktober 1823.