Friedrich I., König von Württemberg an Karl Graf von Reischach in Stuttgart
Ludwigsburg, Mittwoch, 14. August 1811
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Kontext
Absolute Chronologie
Vorausgehend
- 1811-08-14: an Taube
- 1811-08-13: von Reischach
Folgend
- 1811-08-15: an Taube
- 1811-08-14: von Taube
Korrespondenzstelle
Vorausgehend
- 1811-08-13: von Reischach
Folgend
Seine Königliche Majestät haben den au: Bericht des Königlichen Ministerii des Innern, den vormaligen Secretaire des Herzogs Louis Lbdn von Weber betreffend, eingesehen und, da es die Allerhöchste Intention ist, daß demselben in keinem Fall der Aufenthalt im Königreich gestattet werde, dem Königlichen Polizey-Ministerio bereits aufgegeben, ihn über die Grenze schaffen und die Insinuation des Verbots, die Königlichen Staaten nie wieder zu betreten, bei dem Ober-Amt Ravensburg ad Protocollum unterschreiben zu lassen. Wonach unter Communication mit gedachtem Polizey-Ministerio für die Zukunft in Absicht auf dessen etwaiges Wiedererscheinen die erforderlichen Masregeln zu nehmen sind. Decr. Ludwigsburg den 14. Aug. 1811.
[m. pr.:]Friederich
In Abwesenheit des Staats-
Secretairs
Wangenheim
Min. des Innern.
[Eintrag am unteren Rand:] pr. 14 Aug: 1811
3821.
Apparat
Zusammenfassung
hat den Bericht des Innenministers Reischach eingesehen u. da Weber der Aufenthalt nicht zu gestatten sei, soll er über die Grenze geschafft werden und das Landesverbot unterschreiben
Incipit
„Seine Königliche Majestät haben den au: Bericht des Königlichen“
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Eveline Bartlitz; Joachim Veit