Ludwig von Taube an Friedrich I., König von Württemberg in Ludwigsburg
Stuttgart, Mittwoch, 14. August 1811
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Kontext
Absolute Chronologie
Vorausgehend
- 1811-08-14: an Reischach
- 1811-08-14: von Friedrich I.
Folgend
- 1811-09-04: an Reischach
- 1811-08-15: von Friedrich I.
Korrespondenzstelle
Vorausgehend
- 1811-08-14: von Friedrich I.
Folgend
- 1811-08-15: von Friedrich I.
Allerhöchsten Befehl in Betref der Ausweisung des vormaligen Secretairs des Herzogs Louis Hoheit, von Weber, zur pflichtschuldigsten Folge habe ich ungesäumt die agdst. befohlene Communication mit dem K. Ministerio des Innern gepflogen. In Ansehung der früheren dieses Mannes wegen ertheilten Befehlen erlauben Euer Königliche Majestät mir die allerunterthänigste Bemerkung, daß ich zu der Zeit, als diese Sache verhandelt ward, in Paris abwesend war, AllerhöchstDero Befehle demnach dem Interims | PolizeyMinisterio ertheilt worden seyn dürften, welches auch nach Ausweis der Acten dem Ministerio des Innern den a[ller]höchsten Befehl, daß der von Weber über die Grenze transportirt worden sey, mitgetheilt hat. Hiedurch sehe ich mich auch veranlaßt auf eine gestern erhaltene Communication des Ministerii des Innern, daß der von Weber sich in Ravensburg habe betretten laßen, demselben sofort zu erwiedern, daß nach jenen vorliegenden a[ller]höchsten Befehlen es Euer Königlichen Majestät Intention nicht seyn könne, daß der von Weber auf irgend einem Punkt im Königreich geduldet werden solle.
Ich ersterbe in tiefster Ehrfurcht,
Euer Königlichen Majestät
allerunterthänigster gehorsamster
Graf von Taube
Stuttgart
den 14t August 1811.
[Vermerk auf 1r:] Expd. d. 15. Aug. 1811
[Vermerk König Friedrich I.:] eingesehen und hierd[ur]ch getrofene Verfügung genehmigt‡ welche durch das Minist des Innern hätte sollen ausgeführt werden
F
Apparat
Zusammenfassung
nach Rücksprache mit dem Innenminister weist er darauf hin, dass er 1810 in Paris war und der Interimspolizeiminister (Reischach) die Sache behandelt habe; er habe schon darauf hingewiesen, dass Weber nicht im Königreich zu dulden sei
Incipit
„Euer Königlichen Majestät allerhöchster Befehl in Betref der Ausweisung“
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Veit, Joachim; Jakob, Charlene