Adolph Martin Schlesinger an Tobias Haslinger in Wien
Berlin, Donnerstag, 12. Juli 1827

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Haslinger in Wien

Ihr Schreiben vom 7 Juni habe ich erhalten, und Ihnen für die zurückgesandten Musikalien Rh 2. 8 gutgeschrieben. Sie beschuldigen mich, Ihnen Weber op. 2 welches Ihr Eigenthum sei, nachgedruckt zu haben, wie unangenehm mich dieser Vorwurf bei meinen Grundsätzen über Nachdruck welche ich nie überschreite, traf, können Sie Sich leicht denken, und daß ich es für keinen Nachdruck halte, beweist daß ich Ihnen selbst Exemplare zusandte. Die Sache verhält sich so: Herr v Weber sagte mir, daß er seine ersten Werke zum Stechen gegeben ohne Honorar zu erhalten, noch Eigenthums Recht zu ertheilen, und daß es ihm sogar lieb sei wenn alle seine früheren Werke bei mir in einer hübschen Ausgabe erschienen. Jetzt fand ich unter meiner SortimentsMusik das besagte Werk, mit der Addresse: Wien in der chemischen Druckerei, und ohne die Worte "propriété de l’editeur, ich mußte also annehmen daß dieses kein Eigenthum ist, und glaubte mich durchaus befugt; es zu stechen; können sie mir jedoch einen Schein des Herrn Weber zeigen, worin er Ihnen das Eigenthums recht ertheilt, so gebe ich Ihnen das Versprechen, sogleich sowohl die Platten als die vorräthigen Exempl. zu vernichten.

Was den Nachdruck der Ouverture des Oberon betrifft, welchen Sie bei meiner Anwesenheit auf Ihrem Tisch liegen hatten, weil, wie sie sagen, Sie noch kein Ex. meiner Ausgabe auf dem Lager gehabt, so habe ich die Ehre Ihnen darauf zu erwidern daß ich Ihnen gesagt Sie können meine Ausgabe von Herrn Tendler & v Mannstein bekommen.

Ihrer Antwort entgegensehend, zeichne ich pp.

NS. Von der Kirchenmusik ersuche ich Sie mir keine Ex. pro Rev. zu senden, da sie in unserm protestantischen Lande unverkäuflich ist.

Herrn Steiner bitte ich mich bestens zu empfehlen, ich hatte mit demselben davon gesprochen, ob sie uns, damit wir alle Webersche Opern besitzen, das Eigenthumsrecht des Klavierauszugs der Eurianthe v. H. daß wir denselben auch drucken dürfen, cetire, oder uns die Platten desselben und vorräthige Exemplare mit Eigenthums Recht verkaufen wollen – Auch darüber sehe ich Ihrer Antwort entgegen

[ohne Unterschrift]

Apparat

Zusammenfassung

verteidigt sich gegen den Vorwurf, Webers op. 2 nachgedruckt zu haben; Weber habe ihm selbst gesagt, dass er seine frühen Werke ohne Abgabe des Eigentumsrechts zum Verlag gegeben habe; wenn er ihm das Eigentumsrecht nachweise, wolle er die Platten vernichten; empfindet die Entschuldigung des Nachdrucks der Oberon‑Ouvertüre als Ausrede; bittet, Steiner zu fragen, ob er das Recht am Euryanthe‑KlA von ihm erwerben könne

Incipit

Ihr Schreiben vom 7 Juni habe ich erhalten

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Joachim Veit

Überlieferung

  • Textzeuge: Entwurf: Erzhausen (D), Archiv des Verlags Robert Lienau (D-ERZrl)
    Signatur: Kopierbuch Schlesinger 1826–1833, S. 179–180

Textkonstitution

  • „pro“unsichere Lesung
  • „Rev.“unsichere Lesung

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