Carl Maria von Weber an den Verlag B. Schott’s Söhne in Mainz (Entwurf)
Dresden, Montag, 23. Dezember 1822

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An die H: B. Schott Söhne in Mainz.

Wie ist es möglich daß Sie indem Sie Sich mir durch freundliche Zuschrift* zu nähern suchen scheinen von der andern Seite die unrechtliche Handlung begehen die Partitur meines Freyschützen zu verkaufen, wie Sie Z: B: auch für England an H: Livius gethan. Es würde mir herzlich leid thun, Sie mit H: Zulehner den ich wegen seines unrechtlichen Verkaufes nächstens öffentlich brandmarken werde*, in eine Reihe stellen zu müßen. es ist mir ganz unbegreifflich wie Männer die sich dem hochzuehrenden Handlungsstande zuzählen dürfen um des elenden Gewinnes einiger Gulden willen gewärtig sein müßen sich der Gefahr aussezzen, vor aller Welt prostituirt zu werden.

Es würde mir unendlich angenehm seyn wenn Sie mich eines beßern überzeugen könnten, und in Erwartung Ihrer gefälligen Antwort bin ich mit aller Achtung CMvW.

Apparat

Zusammenfassung

Beschwerde über den unrechtmäßigen Verkauf des Freischütz an B. Livius; sieht sich gezwungen, Schott mit Zulehner öffentlich anzuklagen, falls keine Unterlassung erfolgt

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Joachim Veit

Überlieferung

  • Textzeuge: Entwurf: Brief in zwei Teilen
  • 1. Fragment: Berlin (D), Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung (D-B)
    Signatur: Mus. ms. autogr. theor. C. M. v. Weber WFN 6 (XII), Bl. 78a/v

    Quellenbeschreibung

    • linker Rand beschnitten

    Provenienz

    • Henrici Kat. 123 (29. Sept. 1927 = Slg. Heyer III), Nr. 432
  • 2. Fragment: Berlin (D), Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung (D-B)
    Signatur: N. Mus. ep. 1524

    Quellenbeschreibung

    • die Versoseite des Blattes enthält u. a. die beim Ausschneiden eines Brieffragments abgetrennten Zeilenanfänge zu diesem Entwurf

Textkonstitution

  • „suchen“durchgestrichen
  • „Seite“über der Zeile hinzugefügt
  • „gewärtig sein müßen“durchgestrichen

Einzelstellenerläuterung

  • „… Sich mir durch freundliche Zuschrift“Fraglich, ob der Brief gemeint ist, den Weber laut Tagebuch bereits am 26. Juni erhalten hatte.
  • „… Verkaufes nächstens öffentlich brandmarken werde“Eine entsprechende öffentliche Charakterisierung Zulehners, den Weber unter die „diebische[n] Copisten und gewissenlose[n] Musikhändler“ zählte, findet sich erst in Webers Oberon-Rundschreiben von 1826.

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