Theaterkontrakt für Franz Anton von Weber für die Spielzeit Oktober 1793 bis April 1794
Bayreuth, 13. April 1793

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Zuwissen sey hiemit: daß unterm heutigen dato zwischen Sr Hochfürstℓ: Durchlaucht des Herrn Herzogs Friederich Eugen von Würtemberg Stuttgardt, Stadthalter der Fürstenthümer Anspach und Bayreuth pp dann Ihro Königℓ: Hoheit der Frau Herzogin Dorothee von Würtemberg Stuttgardt gebohrne Prinzeß von Preußen und Markgräfin zu Brandenburg Schwedt p Einer Seits, und dem Herrn Schauspiel Director Franz Anton von Weber andern Seits folgender Contract wohlbedächtlich überlegt verabredet und geschlossen worden.

Erstlich: verspricht und macht sich der Herr Schauspiel Director Franz Anton von Weber hierdurch verbindlich vom 1n Oct: 1793. an künftig Sieben Monathe im Jahre als Jan: Febr: Mart: Aprℓ Oct: Nov: und Dec: seinen beständigen unverrückten Auffenthalt zu Bayreuth zu nehmen und woechentlich an den da|zu in der Folge zu bestimmenden Tagen* Vier Theater Vorstellungen worunter eine wo nicht zwey Opereten seyn müssen, zu geben so wie die übrigen Monate und Jahre dem Herrn Schauspiel Director von Weber zu Vorstellungen in der Provinz frei bleiben sollen, jedoch mit der ausdrückℓ: Bedingung daß die Eröffnung des Theaters zu Bayreuth mit dem 1n Oct: und die Schließung mit dem lezten April statt finden müsse*.

Zweytens: macht sich der Herr Schauspiel Director von Weber verbindlich mit den nöthigen individuis seiner Schauspieler Gesellschafft die grosen Concerte und Oratoria Sr: Hochfürstℓ: Durchlaucht des Herrn Herzogs von Würtemberg zu vervollkommnen und zu unterstüzen und will sich dieserhalb gefallen lassen, unter Direction des Herzogℓ Music Directors, diejenige Music durch Instrumenta und Stimmen nach Kräften und Vermögen zu übertragen und auszuführen, welche Sr Hochfürstℓ: | Durchℓ: und Königℓ: Hoheiten gnädigst gefallen wird; Inzwischen wird dabey fest gesezt, daß solche Concerte p nicht diejenigen Tage einnehmen müssen, welche zu den Theater Vorstellungen in der Folge bestimmt werden mögten.

Drittens: verspricht Herr Schauspiel Director von Weber die ganze Theater Anstalt excℓ. der Regisseur Anordnungen und Dispositionen so wie auch der innern Theater Oeconomie als welche dem Directeur lediglich überlassen bleibt, einer besonders dazu zu ernennenden Intendence, ohne allen Widerspruch zu unterwerfen, welche es sich zum Vergnügen gereichen lassen wird über alles freundschaftℓ: Uebereinkunft zu treffen und übrigens die Besorgung aller derjenigen Anstalten mit dem Directeur übernehmen wird, welche zur Vervollkommnung und Unterstützung des Theaters abzwecken können und müssen.

Viertens. Verspricht der Herr Schauspiel Director Weber auf das verbindlichste diejeni|gen individua seiner Gesellschafft welche Sr. Hochfürstℓ: Durchℓ: und Koenigℓ: Hoheiten wie auch dem Publico allgemein mißfallen und daher im Grunde nur den wahren Nuzen der Gesellschaft am meisten Schaden würden abzuschaffen und durch tüchtigere Subjecta zu ersezen; Jedoch versteht es sich von selbst daß solche Veränderungen nicht zum Schaden des Directeurs gereichen müssen, als worüber sich derselbe beständig mit der Intendence freundschaftℓ. zu verabreden verbündlich macht.

Fünftens: macht sich der Herr Schauspiel Director von Weber verbindlich während der Zeit daß gegenwärtiger Contract seine Gültigkeit haben wird, die Preiße der Pläze im Theater nicht hoeher zu stellen als
          1) für den sogenannten 1. Rang Dreyßig Creuzer
          2) für das parterre Vier und Zwanzig [Creuzer]
          3) für den 2te Rang Zwölf Creuzer und
          4) für die Galerie Sechs Creuzer
wornach hienächst die Einrichtung der Pläze von der Intendence und dem Directeur eingerichtet werden wird.

Sechstens: macht sich der Herr Schauspiel Di|rector von Weber verbindlich diejenigen Puncte welche aus diesem Contract zu erfüllen obliegen würden, vorläufig auf Ein Jahr vom 1n Oct: 1793 bis ult: April 1794. gehoerig zu vollziehen.

Dagegen und für solche zu leistenden Dienste versprechen Ihro Hochfürstℓ: Durchℓ: und Königℓ: Hoheiten von Würtemberg dem Herrn Schauspiel Director Franz Anton von Weber gnädigst folgende Vortheile welche unabgeändert statt finden sollen.

Erstlich: die Auszahlung einer jährℓ: Unterstüzung von
          Zwölfhundert Thaler Berliner Courant
welche in Drey oder Sechs Terminen so wie es am schicklichsten seyn wird baar und richtig ohne Aufschub auszuzahlen

Zweytens: die Ueberlassung derjenigen ledigℓ: von hoechstdenenselben zu bestimmenden individuiis höchstdero Hofcapelle gratis welche nur allein bey Opern Vorstellungen und dazu gehoerigen Proben nöthig seyn werden das Orchester vollstimmig und starck genug zu machen wie denn auch zu besserer Erreichung dieses Zwecks Sr. Hochfürstℓ: Durchℓ: versprechen höchstdero Music Director der Hofcapelle* die Direction der Instrumental Music bey den Opern Proben und Vorstellungen zur Pflicht zu machen, als welches Höchstdieselbe sich | ausdrücklich ausbedingen und dagegen die Direction der vocal Music dem Directeur völlig überlassen.

Drittens: wollen Se Hochfürstℓ: Durchℓ: und Königℓ. Hoheiten für jene Zwölfhundet Thaler Berliner Courant für oben benannte Dienste niemals mehr als zu jeder Vorstellung Vier und zwanzig Billets und zwar 12 Stück auf den ersten Rang und 12. Stℓ. auf das parterre verlangen, welche aber nur für Vier Vorstellungen in kleinen Schloß Theater gelten sollen. Und entsagen hiemit aller und jeder andern Forderung sie moegen Nahmen haben wie sie wollen auf das verbindlichste.

Schließlich verspricht noch der Herr Schauspiel Director Franz Anton von Weber auf das feyerlichste und Beste niemals irgend eine Forderung an Sr. Hochfürstℓ. Durchℓ: und Koenigℓ. Hoheiten außer jenen Zwölfhundert Thalern Berℓ. Courant zu machen und sich mit dieser höchsten und gnädigsten Unterstüzung für völlig befriedigt zu halten.      Endlich behalten sich Sr. Hochfürstℓ Durchℓ: und Königℓ: Hoheiten die Freyheit vor, nach Ablauf eines Jahres vom 1n Oct: 1793. bis ult: April 1794. gegenwärtigen Contract entweder für die Folge aufzu|heben oder zu continuiren.

Urkundℓ: haben Sr Hochfürstℓ: Durchℓ und Königℓ: Hoheiten gegenwärtigen Contract in duplo ausgefertiget unterschrieben und besiegelt, so wie solches auch von dem Herrn Schauspiel Director v. Weber dato geschehen ist. So geschehen Bayreuth, den 13t April 1793. Friedrich Eugen Herzog zu Württemberg Dorothée de Prusse Princesse de Wirtemberg Franz Anton v: Weber Hardenberg

Apparat

Zusammenfassung

Kontrakt ab 1. Okt. 1793 bis April 1794 in Bayreuth, Unterstützung von Konzerten u. Oratorien; Honorar: 1200 Taler Berliner Courant; Mitglieder der Hofkapelle sollen bei Auff. mitwirken; Kontraktverlängerung vorbehalten

Entstehung

13. April 1793

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Frank Ziegler

Überlieferung in 2 Textzeugen

  • 1. Textzeuge: Stuttgart (D), Landesarchiv Baden-Württemberg – Hauptstaatsarchiv (D-Shsa)
    Signatur: in: G 236 Bü 110

    Quellenbeschreibung

    • 2 DBl. (7 b. S.)
    • Kanzleischreiber, mit originalen Unterschriften

    Dazugehörige Textwiedergaben

    • A. v. Schlossberger, Ein Baireuther Theater vor 100 Jahren, in: Staats-Anzeiger für Württemberg, 1892, Besondere Beilage Nr. 7/8 (24. Juni 1892), S. 100–102
  • 2. Textzeuge: Stuttgart (D), Landesarchiv Baden-Württemberg – Hauptstaatsarchiv (D-Shsa)
    Signatur: in: G 236 Bü 110

    Quellenbeschreibung

    • 2 DBl. (6 b. S.)
    • Kanzleischreiber, ohne Unterschriften

Textkonstitution

In die Stuttgarter Akte „Accorte mit denen Schauspiel Directores Weber und Quandt zu Bayreuth“ sind zwei Niederschriften des Vertrags eingeordnet; Textgrundlage für die Edition ist die von den Vertragspartnern unterzeichnete Niederschrift.

    Einzelstellenerläuterung

    • „… der Folge zu bestimmenden Tagen“Auf dem Theaterzettel zum 4. Oktober 1793 (D-Mbs, in: Rar 4589) ist angegeben, dass „alle Wochen 4 mal, als Sontag, Montag, Donnerstag und Freytag Vorstellungen gegeben werden“, was allerdings nicht immer befolgt wurde. Innerhalb der Woche gab es häufiger Verschiebungen auf Dienstag oder Mittwoch, Vorstellungen am Samstag blieben dagegen die Ausnahme (2. und 9. November 1793).
    • „… lezten April statt finden müsse“Weber führte die Spielzeit nicht bis zum Ende, sondern übergab die Direktion nach der Vorstellung am 24. März 1794 an Daniel Gottlieb Quandt; vgl. Ziegler, Wanderbühnenbetrieb, S. 154f. Ein neuer Theater-Kontrakt wurde mit Quandt erst am 4. Mai 1794 abgeschlossen (über die Laufzeit vom 1. November 1794 bis 30. April 1795); Original im Landesarchiv Baden-Württemberg – Hauptstaatsarchiv Stuttgart (D-Shsa), in: G 236 Bü 110.
    • „… höchstdero Music Director der Hofcapelle“Gemeint ist (trotz der gemeinsamen Verwaltung der Markgraftümer Ansbach und Bayreuth) nicht die Ansbacher Hofkapelle unter ihrem Leiter Jacob Friedrich Kleinknecht (der war 1769 von Bayreuth nach Ansbach gewechselt), sondern die Kapelle von Friedrich Eugen von Württemberg in Bayreuth unter Georg Distler.

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