Polizeiminister Ludwig von Taube an das Oberamt in Ravensburg
Stuttgart, Mittwoch, 14. August 1811

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Copia Decreti des Königl: Polizei Ministeriums, an das königl: Oberamt Ravensburg, ddo Stuttgart den 14n August 1811.
den vormaligen Secretaire des Herzogs Louis Hoheit, von Weber betreffend.

Ser Königl: Majestät ist die unterm 11en dieses Mon: von der Ober-Amts-Verweserei Ravensburg in betref des dort angekommenen vormaligen Secretairs des Herzogs Louis Hoheit, von Weber, erstattete Anzeige vorgelegt worden. Da nun Seine Königl: Majestät befohlen haben, daß bemelter von Weber über die Grenzen geschaft, zuvor aber ihm das Verboth, die königl. Staaten nie wieder zu betreten, eröffnet, und die Insinuation desselben von ihm ad Protocollum unterzeichnet werden soll; So wird das Königl: Oberamt Ravensburg hievon mit dem Befehl in Kenntniß gesetzt, zur Fortschaffung des von Weber die erforderliche gleichbaldige Anstalt zu treffen, und das über die geschehene Insinuation des obberührten Verboths auf zunehmende und von ihm zu unterschreibende Protokoll im Original anher einzusenden. Stuttg. pp.

Apparat

Zusammenfassung

weist im Namen des Königs an, dass Weber über die Grenze zu bringen sei und er ein Protokoll mit dem Landesverbot zu unterschreiben habe, das im Originale eingeschickt werden solle

Incipit

Seiner K. Maj. ist die unterm 11. d. M. von der OberAmtsVerweserei

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung in 2 Textzeugen

  • 1. Textzeuge: Stuttgart (D), Hauptstaatsarchiv Stuttgart (D-Shsa)
    Signatur: E146, Bü 1944, Fasz. 9

    Quellenbeschreibung

    • 1 DBl. (1 b. S.)
    • Kopie des Dekrets ohne Unterschrift
  • 2. Textzeuge: Ludwigsburg (D), Staatsarchiv Ludwigsburg (D-LUs)
    Signatur: D 52/1044, Fasz. 9

    Quellenbeschreibung

    • 1 Bl. (2 b. S.)
    • Entwurf, mit Vermerken: „ad No 2178.“; „p estafetta“; ferner No. 2178 versehen

Textkonstitution

  • „… einzusenden. Stuttg . pp .“Im Entwurf an dieser Stelle ausführlicher: „Ad Mand. S. KM. PoliceiMinisster.“

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