Ludwig von Taube an Karl Graf von Reischach in Stuttgart
Stuttgart, Mittwoch, 14. August 1811

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Der Unterzeichnete Polizei Minister hat zu Beantwortung der verehrlichen Note des Königl. Ministeriums des Innern vom heutigen Tage in Betref des vormaligen Secretairs des Herzogs Louis Hoheit von Weber zu erwiedern die Ehre, daß Se Königl. Majestät vermög allerhöchsten Dekrets vom heutigen dem Unterzeichneten den Befehl ertheilt haben, zu Fortschaffung des von Weber sogleich die erforderliche Anstalten zu treffen, und denselben die Insinuation des Verboths, daß er für die Zukunft die königl: Staaten nie wieder betreten soll, bei dem Oberamte Ravensburg unterschreiben zu lassen.

Indem nun der Unterzeichnete zu Vollziehung dieses allerhöchsten Befehls dem königl: Oberamte Ravensburg nach der abschriftlichen Anlage die erforderliche Weisung ertheilt hat, ersucht er das k: Ministerium des innern von dieser allhsten Verfügung die k. Landvogteien gefälligst in Kenntniß zu setzen.

Sich damit pp
Stuttgart den 14en Aug: 1811. Taube

Königl: Ministerium
des Innern

[Vermerk am unteren Rand:] pr. 15 Aug: 1811

Apparat

Zusammenfassung

Friedrich habe ihm heute den Befehl erteilt, Weber über die Grenze zu schaffen und ihn das Landesverbot unterzeichnen zu lassen; er ersucht den Innenminister, davon alle Landvogteien in Kenntnis zu setzen

Incipit

Der Unterzeichnete Polizei Minister hat zu beantwortung

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung in 2 Textzeugen

  • 1. Textzeuge: Stuttgart (D), Hauptstaatsarchiv Stuttgart (D-Shsa)
    Signatur: E146, Bü 1944, Fasz. 10

    Quellenbeschreibung

    • 1 DBl. (1 b. S.)
    • angegebene Nummer auf Kopie nicht sichtbar
  • 2. Textzeuge: Ludwigsburg (D), Staatsarchiv Ludwigsburg (D-LUs)
    Signatur: D 52/1044, Fasz. 10

    Quellenbeschreibung

    • 1 Bl. (1 b. S.)
    • Entwurf, mit No. 2178 versehen

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