Polizeiminister Ludwig von Taube an Karl Graf von Reischach in Stuttgart
Stuttgart, Dienstag, 13. August 1811
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Kontext
Absolute Chronologie
Vorausgehend
- 1811-08-12: von Reischach
Folgend
- 1811-08-14: an Oberamt
- 1811-08-14: von Reischach
Korrespondenzstelle
Vorausgehend
- 1811-08-12: von Reischach
Folgend
- 1811-08-14: an Reischach
- 1811-08-14: von Reischach
Der Unterzeichnete Polizei-Minister hat auf die verehrliche Note des Königl. Ministeriums des Innern vom gestrigen Tag in Betref des vormaligen Sekretär Carl Maria v: Weber zu erwiedern die Ehre, daß die diesseitige ministerielle Akten von einem ausdrüklichen dem vWeber eröfneten Verbote, die Königl: Staaten zu betreten, nichts enthalten, und dem Polizei-Ministerium nur diejenige gegen den vWeber getroffene Verfügung bekannt sei, von welcher dem Königl: Ministerium des Innern unterm 24t Febr: vor: Jahrs die Mittheilung gemacht worden ist; überdieß dürfte es in | der Allerhöchsten Intention Sr. Königl: Majestät liegen, daß dem vWeber kein längerer Aufenthalt im Reiche gestattet, und derselbe aus demselben weggewiesen würde.
Sich damit p. Stuttgart, den 13t Aug: 1811.
[m. pr.:]Taube
[Vermerk auf Bl. 1r unten:] pr. 13 Aug: 1811
3812.
Apparat
Zusammenfassung
antwortet auf Reischachs Anfrage, dass in den Akten zwar kein ausdrückliches Verbot an Weber, Württemberg zu betreten, enthalten sei, dass dies aber sicherlich im Sinne des Königs sei
Incipit
„Der Unterzeichnete Polizei-Minister hat auf die verehrliche“
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Eveline Bartlitz; Joachim Veit
Überlieferung in 2 Textzeugen
-
1. Textzeuge: Stuttgart (D), Hauptstaatsarchiv Stuttgart (D-Shsa)
Signatur: E146, Bü 1944, Fasz. 5Quellenbeschreibung
- 1 DBl. (2 b. S.)
- angegebene Nummer: 3812.
-
2. Textzeuge: Ludwigsburg (D), Staatsarchiv Ludwigsburg (D-LUs)
Signatur: D 52/1044,Fasz. 5Quellenbeschreibung
- 1 Bl. (2 b. S.)
- Abschrift, mit No. 2169 versehen