Ludwig von Taube an Königliche Ministerium des Innern in Stuttgart
Stuttgart, Mittwoch, 4. September 1811
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Kontext
Absolute Chronologie
Vorausgehend
- 1811-08-14: an Friedrich I.
- 1811-08-15: von Friedrich I.
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Korrespondenzstelle
Vorausgehend
- 1811-08-14: an Reischach
- 1811-08-14: von Reischach
Folgend
Der Unterzeichnete Polizey Minister hat die Ehre, dem Königl Ministerium des Innern das von dem Oberamt Ravensburg über die Insinuation des dem vormaligen Secretaire v. Weber eröfneten Verboths, die Königl Staaten nicht wieder zu betreten aufgenommene Protocoll in der abschriftl. Anlage* zur Nachricht mitzutheilen. Sich damit p. Stuttgart, den 4t Sept. 1811.
[m. pr.:]Taube
[Vermerk:] pr. 5 Sept: 1811
[am Kopf von Bl. 1r nachträglich eingetrage:] v. Weber. LandesVerweisung
Apparat
Zusammenfassung
übersendet dem Innenministerium eine Kopie des von Weber unterzeichneten Verbots, die Württembergischen Staaten zu betreten
Incipit
„Der Unterzeichnete Policei Minister hat die Ehre“
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Eveline Bartlitz; Joachim Veit
Überlieferung in 2 Textzeugen
Themenkommentare
Einzelstellenerläuterung
-
„… Protocoll in der abschriftl. Anlage“Im Entwurf der dort als „Note an das K. Ministerium des Innern“ bezeichneten Entwurfs ist an dieser Stelle angemerkt: „fiat cop“.