Caroline von Weber an Carl Graf von Brühl in Berlin
Dresden, zwischen Montag, 25. Februar und Freitag, 7. März 1828
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Absolute Chronology
Preceding
- 1827-12-03: to Brühl
- 1827-12-26: from Brühl
Following
- 1828-07-11: to Schlesinger
- 1828-07-16: from Schlesinger
Direct Context
Preceding
- 1827-12-03: to Brühl
- 1827-12-26: from Brühl
Following
- 1828-08-01: to Brühl
- 1828-07-20: from Brühl
Ich erlaube mir beikommend gestrichenes Buch des „Oberon“ zu Ew: Excellenz Einsicht zu übersenden, dessen Abkürzungen, nach der ersten Aufführung hier, höchst zweckmäßig befunden wurde[n], weil die vielen‡ Prosa störend den Gang der Musik hemmt. Möchte es Ew. Excellenz gefallen, Gebrauch von diesen Veränderungen zu machen. – Von Ew: Excellenz so gütigem Antheil überzeugt, dessen schönen Beweisen wir schon so viel verdanken, füge ich noch hinzu: daß die Ausstattung des „Oberon“ hier zu den‡ Glänzendsten gehörte, was man je auf dem hiesigen Theater gesehen, und die Oper vom Publikum und Hof mit der größten Auszeichnung aufgenommen wurde.
Indem ich bitte, uns Ew: Excellenz unschätzbares Wohlwollen ferner zu erhalten, bin ich mit der größten Hochachtung
EW: Excellenzergeben dankbare
(gezeichnet) Caroline von Weber.
Editorial
Summary
nach der ersten Dresdner Aufführung (24.02.) habe man die viele Prosa im Oberon als den Gang der Musik hemmend empfunden und die Dialoge gekürzt; übersendet ein eingestrichenes Buch, das Brühl vielleicht verwenden könne; Hinweis, dass die Ausstattung in Dresden besonders prachtvoll und von Publikum und Hof mit größter Auszeichnung aufgenommen worden sei
Incipit
“Ich erlaube mir beikommend gestrichenes Buch”
Tradition in 2 Text Sources
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1. Text Source: Dortmund (D), Stadt- und Landesbibliothek (D-DM)
Shelf mark: Atg 16957Physical Description
- 1 Bl. (2 b. S. o. Adr.)
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2. Text Source: Berlin (D), Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung (D-B)
Shelf mark: Mus. ms. theor. 1018, Bl. 96Physical Description
- Kopisten-Abschrift für Brühls Acta Privata zum Oberon, mit Präsentationsvermerk vom 7. März 1828