Heinrich Graf Vitzthum von Eckstädt to Friedrich August I., König von Sachsen in Dresden
Dresden, Sunday, August 31, 1817
Settings
Show markers in text
Context
Absolute Chronology
Preceding
- 1817-07-15: to Weber
- 1817-07-30: from Weber
Following
- 1817-11-02: to Weber
- 1817-09-13: from Friedrich August I.
Direct Context
Preceding
Following
An Se: Königl: Majestät von Sachsen.
den Capellmeister, Carl Maria von Weber betr:
Der Capellmeister, Carl Maria Freiherr von Weber, hat die durch Ew: Königl: Majestät allergnädigsten Befehl vom 14t December 1816* vor der Hand auf Ein Jahr bestimmente Dienstleistung, mit dem Monat Januar dieses Jahres wirklich angetreten, und würde daher solche mit dem 31sten December iezigen Jahres ablaufen.
Der von Weber wünscht nun die baldige Bestimmung seiner künftigen Verhältnisse und hat sich deshalb zunächst darauf berufen, daß er, /: wie Ew: Köngl: Majestät auch aus dem Allerhöchst Denenselben schon früher einmal vorgelegten und hier sub II. wieder angeschlossenen Briefe vom 19ten August vorigen Jahres nicht entfallen seyn wird, :/ bei den mit mir über seinen Eintritt in Ew: Köngl: Majestät Dienste gepflogenen vorläufigen Unterhandlungen, ausdrücklich nur in dem unbegränzten Vertrauen auf Ew: Königl: Majestät allbekannte Gnade und Gerechtigkeitsliebe, und in der gewissen Hofnung, daß Allerhöchst-Dieselben bei ihm nicht die erste Ausnahme von der Regel machen würden, nach welcher bisher allen denen, welche gleich ihm, anfänglich nur auf Ein Jahr, bei der Königlichen Capelle angestellt gewesen, nach Ablauf dieses Jahres die Bestätigung auf Lebenszeit zu Theil geworden, sich zur Annahme einer Anstellung nur auf Ein Jahr bereitwillig erkläret habe; dann aber hat derselbe mir unter Vorlegung der diesfallßigen Correspondenz angezeigt, daß ihm von der General-Intendanz der Köngl: preuß: Theater zu Berlin, ein Ruf zu Uibernahme der durch den Tod des Capellmeisters Gürlich, seit dem Monat Julii erledigten Stelle zugekommen, und ihm ein Gehalt von 2000 rh: - - nebst einem Quartiergelde von 300 rh: - - jährlich Gürlichzugesichert worden sey.
Er habe aber auf diese, allerdings auch in mancher andern Hinsicht sehr
vortheilhafte Anträge erkläret, daß sein Entschluß über deren Annahme oder
Nichtannahme ledglich davon abhängig sey, ob? und in welcher Maaße? Ew: Königl: Majestät
ihn als wirklichen Capellmeister auf Lebenszeit in AllerhöchstDero Diensten zu bestätigen geruhen würden? indem namentlich die
pecuniairen Vortheile jener Anträge bei ihm, durch die
höchste Verehrung gegen Ew:
Königl: Majestät geheiligte Person und das ganze Königl: Haus
überragen würden; überragen durch den auch ihm bereits fühlbar gewordenen
wohlthuenden und erhebenden Einschluß des milden Schuzes, des aufmunternden
Anerkenntnisses, welches Ew:
Königl: Majestät Allerhöchst unmittelbar und als Sachkenner, der
Kunst und ihren Pflegern angedeihen lassen; durch das Vertrauen auf die erhabenen
Grundsäze, deren stäte Handhabung Ew: Köngl: Majestät Regierung so glorreich auszeichnet,
und jeden, der auch nur kurze Zeit ihrer wohltähtigen Einwirkungen theilhaft
geworden, zum innigsten Verehrer derselben machet, und mit dem lebhaftesten Verlangen
nach deren Fortgenuß erfüllet; überragen endlich durch die Rücksicht auf die
Hülfsmittel, welche ihm hier in Dresden
vorzugsweise, zum weiteren Forschreiten in der Kunst, und zur bessern Entfaltung
seines eigenthümlichen Talents, zu Gebote stehen:
auch scheint er sich zu
schmeicheln, daß die gegen Berlin wieder
kostspielige Lebensweise hier in Dresden, ihm
verstatten werde, mit seiner Familie hier, auch bei einem geringern Gehalt, anständig
auskommen zu können. Unter ausdrücklicher Beziehung auf alle vorbemerkte Verhältniße,
hat mich nun der von Weber angegangen, ihm jene
Bestätigung von Ew: Königl: Majestät in der Maasse
auszuwirken:
daß AllerhöchstDieselben geruheten das
bei seiner ersten Aufnahme in AllerhöchstDero Dienste;
durch eine ununterbrochene Reihe ähnlicher Vorgänge festbegründete Vertrauen auf eine
lebenslängliche Anstellung, nunmehr in Erfüllung gehen, und ihn vom 1sten Januar 1818 an, als
wirklichen Capellmeister auf Lebenszeit anstellen zu lassen, auch ihm dabei zwar
ferner im Hauptwerke die Direction der deutschen Opern und andern dahin
einschlagenden musikalischen Aufführungen zu übertragen, in Beziehung auf die übrige
Dienstleistung aber, ihn in dieselben Verhältnisse zu versezen, welche vorhin bei der
Anstellung mehrerer Capellmeister, unter diesen Statt gefunden haben. Den Gehalt
betreffend, so wage er es zwar nicht, um eine Erhöhung des zeitherigen, an 15000. rh.
- - iährlich zu bitten, obwohl seine Dienstleistung wegen der auf ihm ausschließlich
beruhenden Proben und Aufführungen aller deutschen Opern, Melodramen und dergleichen, schon hier weit angestrengter und zeitraubender
sey; er hoffe jedoch, daß Ew:
Königl: Majestät, ihm entweder sofort, oder doch bei sich ereignender
schicklichen Gelegenheit, durch freie Wohnung, oder ein angemessenes Quartiergeld,
einige Verbesserung zufließen, auf jeden Fall aber ihm einen jährlichen Reise-Urlaub
zusichere, und ihn mit den gewöhnlichen dreimonatlichen Besoldungs-Abzügen verschonen
zu lassen geruhen würden.
Diese Anträge im Hauptwerke, mit einem beifälligen ohnmaasgeblichen Gutachten zu
unterstüzen, fühle ich mich durch folgende Gründe verpflichtet:
Was zuvörderst
die Anstellung eines zweiten wirklichen Capellmeisters an und für sich selbst
anbelangt, so kann über deren Nothwendigkeit darum kein Zweifel obwalten, weil
vorhin, und bis zu dem Ableben Naumanns, schon für
den Dienst bei der Kirche und der italiänischen Oper allein, jederzeit, neben dem
Kirchen-Composituer, drei- und seit Naumanns Tode,
bis zu dem Abgange Schusters, also bis zum Jahre
1812 zwei angestellt, und keinesweges überflüssig gewesen
sind, da schon damals sehr oft Collisionen zwischen dem so häufigen Dienst in der
Kirche und den Probenund Aufführungen der Opern eintraten, welche nur durch die
abwechselnde Dienstleistung mehrerer meister umgangen werden konnte; sie erscheint
aber auch, krankheits-Fälle und längere Abwesenheiten ungerechnet, darum als
unerläßlich, weil die zweckmässige Leitung eines solchen Kunst-Instituts, nicht blos
körperliche Thätigkeit, sondern eine gewisse Lebendigkeit und Regsamkeit des Gemüths
und der Einbildungskraft erfordert, welche bei unausgesezter angestrengter
Dienstleistung nothwendig erschlaffen müßte; und vornehmlich würde, bei gänzlich
ermangelnder Muße und Erholung, der höhere, gleichsam dichterische Schwung ganz
unterdrückt werden, welcher wach und kräftig erhalten werden muß, wenn ein
Capellmeister auch in Bearbeitung neuer und bedeutender Compositionen seinen
Obliegenheiten Genüge zu leisten; als schaffender Künstler zu einer mehrern
Vollkommenheit fortzuschreiten, und dem sowohl begründeten Ruhm der Compositionenen
hiesiger Capellmeister neue Nahrung zu geben, vermögen soll.
Der Kirchen-Compositeur Schubert, hat zwar bisher nach Kräften den Mangel eines zweiten Capellmeisters, in Beziehung auf Kirchendienst und italiänische Opern weniger fühlbar zu machen gesucht; allein Theils ist er dadurch in seinen eigentlichen Dienstobliegenheiten, und namentlich in der so nöthigen Obsichtsführung über das musicalische Archiv, sehr gestöret und zurückgesezet worden, Theils hat die Erfahrung immer mehr bestätiget, daß er die zur Direction erforderlichen Eigenschaften nur in geringem GRade besize, und je weniger es unter den dermaligen Verhältnissen thunlich ist, die italienische Oper und in vieler Beziehung auch die Kirchen Musiken in den Gesang- und Spiel-Parthien, durchgehends recht angemessen zu besezen, desto nothwendiger ist es, daß durch eine sinnige und kräftige Führung, das ganze wenigstens gerundet und in einandergreifend erscheine.
Wenn nun demnächst die Forstellung der deutschen Oper, sie werde nun auf einen höhern oder niedern Grad der Vollkommenheit gebracht, zu Erhaltung eines stehenden deutschen Schauspiels in Dresden, während des ganzen Jahres, unbedingt und unerläßlich nothwendig ist, /: das Nähere darüber werde ich in dem nunmehr des allernächsten, in Verfolg des Rescripts vom 3t Maii dieses Jahres, zu erstattenden Vortrage Ew: Köngl: Majestät umständlich auseinander zu sezen nicht ermangeln :/ so erwächst daraus eine solche Vermehrung und Durchkreuzung des Dienstes, daß es, selbst ohne alle Rücksicht auf eintretende Krankheitsfälle oder Beurlaubungen durchaus und mechanisch‡ unmöglich wäre, denselben mit nur einem Capellmeister und dem Kirchen-Compositeur auf Dauer zu bestreiten. Wegen der für eine völlige Gleichstellung des Dirigenten des deutschen Orchesters, mit dem andern Capellmeister, vorhandenen vielen und triftigen Gründe, beziehe ich mich auf meinen unterm 29sten Januar 1817* wegen des von Weber Ernennung zum Capellmeister erstatteten Vortrag, und bemerke dabei ehrerbietigst, daß wenn der von Weber, bei der durch das allerhöchste Rescript vom 8ten Februar a. c.‡ erfolgten Ertheilung des blosen Prädicats als Capellmeister sich beruhiget hat, solches mir in Hinsicht der damals noch nicht definitiv ausgesprochenen lebenslänglichen Anstellung geschehen sey, derselbe aber dermalen auf diese völlige Gleichstellung einen sehr bestimmten Werth sezet, und solches zu thun, meiner eigenen Uiberzeugung nach, auf der einen Seite dem Besten des Dienstes, auf der andern aber, seiner Ehre und der ausgezeichneten Stufe schuldig ist, auf welche ihn, in der allgemeinen Achtung sein bedeutender Werth bereits gestellt hat. Und wieweit dieses leztere sich erstrecke, wird Ew: Königl: Majestät Allerhöchst Selbst nicht entgangen seyn, da nach den, in allen öffentlichen, mit Gegenständen der Künste sich befassenden Blättern sowohl, als sonst, von Fremden und Einheimischen ausgesprochenen Urtheilen, die erste Aufnahme dieses, im Gebiet der Musik, durch Talent und theoretische-grändliche Kenntnisse, gleich ausgezeichneten, auch seinem Fache als Dirigent in jeder Hinsicht gewachsenen Mannes, in Ew: Königl: Majestät Dienste, allgemein als ein bedeutender Schritt zur noch höhern Vervollkommnung der hiesigen musicalischen und theatralischen Kunst-Institute, dankbar und rühmend anerkannt worden; auch haben die Erfolge schon in der kurzen Zeit seines Hierseyns, diese Wahl sichtlich gerechtfertiget. Denn unverkennbar ist es, mit welcher Sorgfalt und Umsicht, mit welcher Präcision und Feuer, mit welchem Geschmack und Gefühl unter seiner Leitung die bedeutenden wie die unbedeutenden musikalischen Darstellungen ausgeführet worden: der rauschende Beifall, welcher in den wenigen Monaten schon sehr oft den Ouverturen oder einzelnen Chören deutscher Opern gezollt worden, muß nun‡ desto mehr als vollgültiger Beweis dafür gelten, als dergleichen Auszeichnungen früher dem Orchester und den Chören, dem Vernehmen nach nur ein paarmal, und zwar besonders unter der Leitung des, namentlich durch sein Talent für die Direction allerdings sehr hoch ausgezeichneten Capellmeisters Pär, zu Theil geworden waren. Und Webers Sachkenntniß, seiner zweckmäßig geregelten Thätigkeit, seiner ungestörten Aufmerksamkeit ist es zu danken, wenn bei den von Seiten des singenden Personals zur Zeit noch sehr beschränkten Mitteln, die bisher gegebenen Opern, das Publikum noch nie unbefriedigt gelassen, und auch dann wenn keine fremden ausgezeichneten Talente darinnen glänzten, als gerundete in einandergreifende und ergänzende Kunstleistungen, anerkannt, mit Beifall gelohnet worden, und das Verlangen nach ähnlichen Unterhaltungen rege erhalten haben.
Wenn übrigens der Capellmeister von Weber zur Zeit noch nicht gesucht hat, auch als Compositeur, durch Aufführung seiner eigenen Arbeiten Ew: Königl: Majestät näher bekannt zu werden, so ist dies wohl eine Frucht seiner Bescheidenheit, und vorzüglich des Wunsches, sein Talent in diesem Fache zuerst in ganz neuen, mit besonderer Rücksicht auf den eigenthühmlichen Geschmack und Kunstsinn Ew: Königl: Majestät zu bearbeitenden Werken; zu entwickeln; denn ich weis, daß derselbe schon seit einiger Zeit mit Composition einer Messe sowohl, als einer italienischen und einer deutschen Oper beschäftiget ist, welche insgesammt er, im Laufe des künftigen Winters vor Ew: Königl: Majestät aufführen und Allerhöchst-Dero Prüfung unterwerden zu können hoffet.
Uibrigens habe ich den Capellmeister von Weber fortwährend und in jeder Beziehung als einen sehr gebildeten, durchaus rechtlichen, billigen und unpartheiischen Mann befunden, welcher in seinen gesammten Dienstverhältnissen, ausschlüßlich die treueste Pflichterfüllung und die Bestmöglichste Ausführung der ihm übertragenen Angelegenheiten vor Augen; dafür aber auch den Lohn hat, von allen, die mit ihm in unmittelbare Geschäfts-Berührung kommen, und namentlich von der Königlichen Capelle, ohne alle[…]‡ gewiß nur mit sehr unbedeutenden Ausnahmen, geschäzt, geliebt, als eine grosse Zierde des gesammten Instituts hochgeachtet und in seinen Bemühungen mit Lust und regem Kunstsinn unterstüzt zu werden.
Was nun endlich die von dem Capellmeister von Weber, in Beziehung auf den Dienstgenuß ausgesprochenen Wünsche anlangt, so habe ich zunächst mit Uiberzeugung als richtig zu bestätigen, daß schon die Direction der deutschen Opern und des Orchesters im deutschen Schauspiel, weit mehr Zeit und Mühe erfordern, als die Dienstleistung des Capellmeisters bei den italienischen Opern. Denn lezterer wird selbst bei neuen Opern, in Haltung der ersten kleinen Proben, bei allen ältern Opern aber, wegen aller und jeder Proben, von dem Kirchen-Compositeur Schubert, als Musickmeister übertragen, und überdies ist er in der Regel sogar von der Aufführung solcher Opern frei, welche schon viermal aufgeführt gewesen. Dem Dirigenten des deutschen Orchesters hingegen, liegt die Haltung aller und jeder Proben, die Aufführung aller und jeder Opern, die Proben und Direction der Melodramen und andern grössern Musickstücken /: welche bekanntlich sehr häufig auch in eigentlich blos recitirenden Schauspielen vorkommen :( und die allgemeine Aufsicht über die gesammten Leistungen des Orchesters im rezitirenden Schauspiel, ob, wozu noch kömmt, daß die italienischen Opern in der Regel weit öfter, oder wenigstens schneller hintereinander wiederholt werden, als die deutschen, und daher in Beziehung auf Proben sowohl, als auf Aufführungen selbst, weit weniger Bemühungen veranlassen.
Nichtsdestoweniger stehe ich an, den Antrag wegen des freien Quartiers bestimmt zu unterstüzen, weil ich ein dazu passendes Local für iezt nicht vorzuschlagen wüßte.
Dagegen finde ich die Bitte wegen des Reise Urlaubs und der Befreiung von den Besoldungs-Abzügen so billig, als frühern Vorgängen gemäß. Dergleichen Reisen, wenn sie nicht zu oft wiederholt, oder auf zu lange Zeit erstreckt werden, können selbst für den Dienst, als Mittel zu neuer Belebung oder höherer Ausbildung des Kunstsinnes nüzlich werden, und das Resript, wegen des Capellmeisters Morlacchi Anstellung auf Lebenszeit enthält bereits eine Zusicherung wegen Reise-Urlaubs*. Die Besoldungs-Abzüge hingegen werden besonders dann drückend, wenn sie, wie in vorliegenden Falle, eine dreimonatliche Entbehrung des bereits bezogenen Gehalts veranlassen; und dieser Grund scheint Ew: Königl: Majestät hauptsächlich bewogen zu haben, theils dem Capellmeister Paer, die Besoldung und Anstellung auf drei Monate vor wirklichen Antritt des Dienstes zu bestimmen, theils dem Capellmeister Morlacchi* hingegen durch Rescript vom 24sten August 1811. den Abzug zur Prämien-Casse zu erlassen, und als Vergütung des Abzugs zur Armenhaus-Haupt-Casse und wegen der Spartale‡, eine Gratification von 200 rh. - - zu bewilligen, endlich dem Concertmeister Polledro, vermöge Rescripts vom 25sten May 1817. den Abzug zur Prämien Casse ebenfalls zu erlassen, und eine Gratification von 100 rh. - - zuzugestehen*.
Unter nochmaliger Beziehung auf die in Vorstehndem auseinandergesezten Verhältnisse, schließe ich nun gegenwärtigen allerunterthänigsten Vortrg, mit dem ohnmaasgeblichen, aber auf meine innigste Uiberzeugung von dessen Nothwendigkeit und von dessen wesentlichen Vortheil für den allerhöchsten Dienst gegründeten und deshalb sehr dringenden Gutachten und Bitte:
den von Weber, vom 1sten Januar 1818 an, als wirklichen Capellmeister, mit einem jährlichen Gehalt von 1500 rh: - - auf Lebenszeit in Ew: Königl: Majestät Diensten zu bestätigen, demselben zwar ferner im Hauptwerke die Direction der deutschen Opern und andern dahin einschlagenden musicalischen Aufführungen, nebst der speciellen Aufsicht über alle im blos rezitirenden Schauspiel aufzuführenden Musik-Stücke zu übertragen, im übrigen aber ihn wegen abwechselnder Dienstleistung in dieselben Verhältnisse eintreten zu lassen, wie solche vormals bei der Anstellung mehrerer Capellmeister Statt gefunden haben: demnächst demselben den Abzug zur Prämien-Casse zu erlassen, und eine Gratifictation von 200. rh. - - zur Entschädigung wegen der Abzüge zur Armenhaus-Haupt-Casse, ingleichen wegen der Spartaln‡ beim Geheimen Cabinet und dem Geheimen Finanz-Collegio zu bewilligen, endlich aber die Zusicherung zu ertheilen, daß AllerhöchstDieselben, dann und wann zu einer zu unternehmenden Kunstreise, weshalb jedoch Ew: Königl: Majestät die nähere Zeitbestimmung vorbehalten bleibe, ihm Erlaubniß zu bewilligen geruhen wollen.
Dresden, am 31. August 1817. Heinrich Graf Vitzthum Eckstädt
Editorial
Incipit
“Der Capellmeister, Carl Maria Freiherr von Weber, hat die durch Ew: Königl: Majestät”
Responsibilities
- Übertragung
- Eveline Bartlitz; Joachim Veit
Tradition
Text Constitution
-
“mechanisch”uncertain transcription
-
“nun”uncertain transcription
-
illegible
-
“Spartale”uncertain transcription
-
“Spartaln”uncertain transcription
Commentary
-
“… Befehl vom 14t December 1816”Anmerkung am Rand in roter Tinte zu der Unterstreichung in roter Tinte: „Durch dieses Rescript wurde der von Weber als Musik Director der deutschen Oper, unter der Bedingung, daß er, wenn es von ihm verlangt wird, den Kirchendienst zu besorgen; auch die Direction der italienischen Opern zu führen sich verbindlich mache, mit einem jährlichen Gehalte von 1500 rh. -und einem Reisegelde von 150 rh. - vor der Hand auf Ein Jahr in Königl. Dienste genommen.
Durch Resc: vom 8. Febr: 1817 wurde ihm das Prädikat eines Capellmeisters beigelegt.“ -
“… meinen unterm 29sten Januar 1817” Unterstreichung in roter Tinte; dazu am Rande in rot angemerkt: „dieser Vortrag ist wieder beigelegt.“
-
“a. c.”abbreviation of “anni currentis”.
-
“… bereits eine Zusicherung wegen Reise-Urlaubs”Anmerkung am Rande in roter Tinte zur Unterstreichung in roter Tinte: „dieses Rescript ist vom 6. Juli 1811. und enthält unter andern folgende Worte:
Wir sind auch nicht abgeneigt, ihm dann und wann, zu einer nach Italien oder sonst zu unternehmenden Reise, wobei Wir Uns jedoch die Bestimmung der Zeit, zu welcher solche statt finden kann, vorbehalten, Erlaubniß zu ertheilen.“