Friedrich von Schuckmann an das Königliche Polizeipräsidium in Berlin
Berlin, Montag, 14. Januar 1828
Minist. des Innern und der Polizei
An das Königliche Polizei Prä-
sidium
hier
Betr. die Verhütung des Streites in
den öffentl. Blättern über die
Oper: Oberon.
Damit jedem leidenschaftlichen und ärgerlichen Streite in den hiesigen öffentlichen Blättern, welcher durch einen in dem ersten diesjährigen Stükke des hiesigen Conversationsblattes befindlichen Aufsatz über die Oper: Oberon, in dieser bereits von des Königs Majestät entschiedenen Angelegenheit herbeigeführt werden könnte, möglichst vorgebeugt werde, erhält das [Kürzel] nach dem Wunsche Sr. Durchlaucht des Herrn Ministers für die Angelegenheiten des Königlichen Hauses, hierdurch den Auftrag, die Censoren der betreffenden hiesigen öffentlichen Blätter dahin anzuweisen, daß sie für jetzt allen Aufsätzen über den Streit wegen der Aufführung des Oberon pp die Druckerlaubniß versagen, wobei es sich jedoch versteht, daß späterhin, wenn erst die Oper zur Aufführung gekommen, der Kritik derselben der censurmäßige freie Lauf zu lassen ist.
Berlin [Paraphe]
An das Königl. Ober Censur Collegium.
Abschrift hievon dem [Kürzel] zur Nachricht‡ Kenntnißnahme und Benachrichtigung des K. Ober Präsidii.Berlin
d. M. d. I. u. d. Pol.
Editorial
Summary
weist an, dass die Zensoren keinen Artikel bezüglich der Streitigkeiten um die Einstudierung des Oberon genehmigen dürfen
Incipit
“Damit jedem leidenschaftlichen und ärgerlichen Streite in den hiesigen öffentlichen Blättern”
Responsibilities
- Übertragung
- Joachim Veit; Eveline Bartlitz