Friedrich von Schuckmann an Wilhelm Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein in Berlin
Berlin, Sonntag, 27. Januar 1828
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- 1828-01-27: to Königliches Polizeipräsidium
- 1828-01-26: from Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
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An
des Königl. Geheimen Staats-Mini-
sters und Ober-Kammerherrn
Herrn Fürsten zu Sayn-
Durchlaucht
hier
Ew. Durchlaucht ermangele ich nicht auf das hochgeneigte Schreiben vom gestrigen Tage die anliegende Nr: 17. des hiesigen Conversations-Blattes vom 24ten des Mts. ganz ergebenst zurückzustellen*. Ich habe darauf sofort an das hiesige Polizei-Präsidium diejenige Verfügung erlaßen, von der ich mich beehre, Ew. Durchlaucht in der Anlage Abschrift ganz ergebenst mitzutheilen, aus deren Inhalt Hochdieselben geneigtest ersehen werden, daß bereits in Gemäsheit Ihrer früheren Aeußerungen in der besagten Angelegenheit das Polizei-Präsidium mit bestimmter Anweisung versehen gewesen ist, über deren Nichtbeachtung ich daher Auskunft erfordert, und das Polizei-Präsidium unter seiner eigenen Vertretung, zu unbedingter Vollziehung meiner Verfügungen verantwortlich gemacht habe.
Editorial
Summary
habe bereits eine Anweisung erlassen, keinen Artikel bezüglich der Streitigkeiten um die Einstudierung des Oberon zu genehmigen, und nun nochmals eine diesbezügliche Verfügung folgen lassen; für die bisherige Nichtbeachtung macht er das Polizei-Präsidium verantwortlich
Incipit
“Ew. Durchlaucht ermangele ich nicht auf das hochgeneigte Schreiben”
Responsibilities
- Übertragung
- Joachim Veit; Eveline Bartlitz