Carl Graf von Brühl an Friedrich Wilhelm III., König von Preußen
Berlin, Mittwoch, 28. Dezember 1825

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Durch den Ober Kammerherrn und Staats Minister Fürsten zu SaynWittgenstein bin ich benachrichtigt worden, daß Ew. Königliche Majestät dem General-Musik-Director Spontini die erbetene Urlaubs Verlängerung zu bewilligen geruht haben. Ich habe daher sofort die nöthigen Vorbereitungen getroffen, daß auch ungeachtet seiner Abwesenheit während dem Laufe des bevorstehenden Carnevals dessen Opern mit aller Sorgfalt aufgeführt werden, und lege zu dem Ende Allerhöchstdemselben das gesammte derfallsige Opern Repertoire für diese Zeit zu Allerhöchster Ansicht allerunterthänigst vor.

In Bezug auf die Oper Alcidor muß ich indeß allerunterthänigst bemerken, daß der p Spontini die Partitur mit sich genommen, ich aber denselben unverzüglich schriftlich aufgefordert habe, sie mir sofort einzusenden.

Graf Brühl |

Im bevorstehenden Carneval können nachfolgende Opern gegeben werden:

1. Fernand Cortez.
2. Armide.
3. Euryanthe.
4. Alceste.
5. Nurmahal.
6. Iphigenia in Aulis.
7. Olimpia.
8. Jessonda.
9. Alcidor.

Graf Brühl

Apparat

Zusammenfassung

erwähnt die Bewilligung von Spontinis Urlaubsverlängerung und dass dessen Opern auch in seiner Abwesenheit sorgfältig aufgeführt würden; in der Anlage unterbreitet er Vorschläge, welche Opern im bevorstehenden Karneval aufgeführt werden könnten, u. a. Webers „Euryanthe“

Incipit

Durch den Ober Kammerherrn und Staats Minister Fürsten zu SaynWittgenstein

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Solveig Schreiter

Überlieferung

  • Textzeuge: Berlin (D), Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz (D-Bga)
    Signatur: I. HA Rep 89, Preuß. Geh. Zivilkabinett, Nr. 21096, Personal und Angelegenheiten der Königl. Oper und Kapelle 1826, Bl. 16r/17r

    Quellenbeschreibung

    • Kopistenhand mit e. U.
    • auf Bl. 17r oben Vermerk von D. L. Albrecht: „S: Majestät genehmigten diese Anordnung überall.“

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