Bekanntmachung von Brühl (Reaktion auf Veröffentlichung der General-Musikdirektion Berlin)
Bekanntmachung.
Die am 11ten d. M. in den hiesigen Zeitungen abgedruckte Verhandlung der General-Musikdirektion der Königlichen Schauspiele, welche als eine Dienst-Angelegenheit durchaus nicht zur öffentlichen Bekanntmachung geeignet war, ist ganz ohne mein Vorwissen und ohne meine Zustimmung eingerückt worden. Als Chef des gesammten Königlichen Theaterwesens fühle ich mich verpflichtet, dies hier öffentlich zu erklären, und ist die Einsendung erwähnter Verhandlung in die Tagesblätter um desto tadelnswerther, als sich in den ersten Abschnitten derselben unrichtige Angaben befinden
Berlin, den 13ten Mai 1824.
Graf Brühl,
General-Intendant der Königl. Schauspiele.
Unterzeichnete erklären hiermit, daß die in No 111 der Zeitung eingerückte Verhandlung der General-Musik-Direktion, die besprochene Aufführung mehrerer Opern betreffend, ohne ihr Wissen öffentlich bekannt gemacht worden ist.
Berlin, den 12ten May 1824.
F. L. Seidel.
J.‡ A. Schneider.
C. Moeser.
C. A. Seidler.
A. Bohrer.
Carl Blume.*
Apparat
Zusammenfassung
Brühl gibt bekannt, dass die Veröffentlichung Spontinis ohne sein Wissen geschehen sei und dass sie zudem Unwahrheiten enthalte
Generalvermerk
Entstehung
–
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Schreiter, Solveig