Karl Graf von Reischach an die Polizeidirektion in Stuttgart
Stuttgart, Samstag, 24. Februar 1810
Conr. Decr. an d. K. OPoliz. Direction.
v. 24t Febr. 1810.
Pressant
Man hat den Bericht des K. OPolizei Direct. v. heutigen Tage in Betref des in CivilArrest befindlichen v. Weber eingesehen. Da nach dem stadtoberamtlichen Zeugniß die Gläubiger desselben auf Auffhebung seines Arrestes beharren, und S. K. M. auf diesen Fall verordnet haben, daß der v. Weber, ohne sich weiter in der Stadt aufzuhalten, von dem Orte seiner Detention aus, nebst seinem Vater unter Communikation des StadtOberAmts mit der K. OPolizeiDirection über die Gränze transportirt werden solle: So hat diesem nach die K. OPolizeiDirection den Transport derselben durch einen PolizeiCommissaire zu veranstalten, und sich die auf den Transport zu verwendenden Kosten durch das K. StOAmt vorschießen zu lassen.
Decr. St. den 24t Febr. 1810.
Inter. Polz. Minist:
desInnern.
v. 25t Febr. 1810.
Unterzeichnete Stelle gibt sich die Ehre, das k. Ministerium des Innern in Kenntniß zu sezen, daß nach einem ahöchsten Befehl Sr K. M. der vormalige Secretär des Herrn Herzogs Louis Hoheit Carl Marie v. Weeber, nebst seinem Vater durch die Kön: Polizei Behörde über die Gränze transportirt worden ist.
Sich damit p.
St. den 25t Febr. 1810.
Inter. Polz. Minist:
‡
[Vermerk zum oberen Schreiben:] Exped. u. Mundirt eod. em. Bilfinger.
[Vermerk zum unteren Schreiben:] exped. 27t
Apparat
Zusammenfassung
nach Einsicht des Polizeiberichts über Weber soll nach königl. Verordnung Weber sogleich mit seinem Vater ausgewiesen werden; die Polizeidirektion habe diesen Transport durch einen Polizeikommissar vorzunehmen und die Kosten durch das Stadtoberamt einzuziehen; mit Bestätigung an das Innenministerium vom 25. Februar, dass Weber und Vater über die Grenze transportiert seien
Incipit
„Man hat den Bericht des K. OPolizei Direct. v. heutigen“
Verantwortlichkeiten
- Übertragung
- Eveline Bartlitz; Joachim Veit