Karl Graf von Reischach an Innenministerium in Stuttgart
Stuttgart, Sonntag, 25. Februar 1810

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Unterzeichnete Stelle gibt sich die Ehre, das Königliche Ministerium des Innern in Kenntniß zu sezen, daß nach einem allerhöchsten Befehl Sr. Königℓ. Majestät der vormalige Secretär des Herrn Herzogs Louis Hoheit, Carl Marie v. Wéeber, nebst seinem Vater durch die Königℓ. Policei-Behörde über die Gränze transportirt worden ist. Sih damit p. Stuttgart, den 25. Febr: 1810.

Interims Policei-Ministerium. Von Reischach. An das Königℓ. Ministerium des Innern.

[Vermerk im unteren Teil von Bl. 1r:] pr. 28. Febr. 1810.
637.

[von anderer Hand:] notif. der k.OA.. zur weiteren Verfügung. d. 1. Mart. 1810. Bilfinger

Apparat

Zusammenfassung

Reischach als Interims-Polizeiminister setzt das Innenministerium davon in Kenntnis, dass Weber und Vater durch die Polizeibehörde über die Grenze transportiert seien

Incipit

Unterzeichnete Stelle gibt sich die Ehre, das Königliche

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung in 2 Textzeugen

  • 1. Textzeuge: Stuttgart (D), Hauptstaatsarchiv Stuttgart (D-Shsa)
    Signatur: E 146, Bü 1944, Fasz. 1

    Quellenbeschreibung

    • 1 DBl. (1 b. S.)
    • von Kopistenhand mit originaler Unterschrift
    • Präsentationsvermerk: 28. Februar 1810

    Dazugehörige Textwiedergaben

    • Baden und Württemberg im Zeitalter Napoleons, Ausstellungskatalog, Bd. 1.2, Stuttgart 1987, S. 905 (Nr. 1483) (Faksimile)
  • 2. Textzeuge: Entwurf: Ludwigsburg (D), Staatsarchiv Ludwigsburg (D-LUs)
    Signatur: D 52/1044, Fasz. 3

    Quellenbeschreibung

    • 1 Bl. (1 b. S.)
    • zusammen mit dem Entwurf vom 24. Februar 1810 an die Polizeidirektion

Textkonstitution

  • „OA..“unsichere Lesung

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