Karl Graf von Reischach an den Polizeiminister Ludwig von Taube in Stuttgart
Stuttgart, Montag, 12. August 1811

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Nach den hier angeschloßenen Akten ließ der im Februar 1810. durch die Königl. Polizei-Behörde über die Grenze gebrachte vormalige Sekretär des Herrn Herzogs Louis Hoheit, Carl Marie v. Weber in der Stadt Ravenspurg sich betretten, worauf er durch den OberAmtsVerweser Landvogtei Aktuar Romig in Folge der unterm 1 Merz 1810. an sämtliche Königl. Landvogteien ergangenen Weisung unterm 11 diß arretirt worden ist.

Da der v. Weeber vorgibt, es sei ihm früher von keiner Behörde aufgegeben worden, die Königl. Staaten zu meiden, diese Behauptung aber nur von Seiten des Königl. Polizei-Ministerii, welches den Transport des v. Weeber über die Grenzen einzuleiten hatte, richtig beurtheilt werden kann; So sieht sich der Unterzeichnete veranlaßt, des Herrn Stats- und Polizei-Ministers Grafen v. Taube Excellenz von diesem Vorgang in Kenntniß | zu sezen, und die weitere officielle Vorkehrungen und Einschreitungen gegen den Arrestanten Hochdemselben zu überlaßen.

Sich damit p Stuttgardt d. 12 Aug. 1811.
Staatsminiister, Minister-
College des Innern [m. pr.:]Von Reischach

[Vermerk am unteren Rand von 1r:] 2169.
pr. d. 13. Aug. 1811.
Des Herrn Staats- und Polizei Ministers Grafen von Taube Excellenz

Apparat

Zusammenfassung

übersendet dem Innenminister die Unterlagen der Ravensburger Festnahme Webers (auf Grund der Anordnung vom 1. März 1810); da Weber vorgegeben habe, ein dauerhafter Landesverweis sei nicht ausgesprochen, bittet er um Auskunft und Entscheidung in der Sache

Incipit

Nach den hier angeschloßenen Akten ließ der im Februar 1810

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung in 2 Textzeugen

  • 1. Textzeuge: Ludwigsburg (D), Staatsarchiv Ludwigsburg (D-LUs)
    Signatur: D 52/1044, Fasz. 4

    Quellenbeschreibung

    • 1 Bl. (2 b. S.)
  • 2. Textzeuge: Stuttgart (D), Hauptstaatsarchiv Stuttgart (D-Shsa)
    Signatur: E146, Bü 1944, Fasz. 4

    Quellenbeschreibung

    • 1 Bl. (1 b. S.)
    • Entwurf oder Kopie, mit Expediervermerk; angegebene Nummer: 3778.

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