Adolph Martin Schlesinger an Carl Maria von Weber in Dresden
Berlin, Freitag, 3. Februar 1826

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Hochverehrter Herr Kapellmeister! [v. anderer Hand:] Carl Maria v Weber. in Dresden

Entschuldigen Sie es gütigst, daß ich mir erst heut die Ehre gebe Ihre mir stets geehrte Zuschrift vom 23ten v M. zu beantworten. Unendliche Beschäftigungen haben mich von einem Tage zum andern daran verhindert. Es freut mich sehr | zu bemerken, daß Sie sehr beschäftigt sind und bald abzureisen gedenken, mithin recht wohl sind, ebenso daß mein Wunsch Ihrer verehrten Frau Gemahlin ein Ihr angenehmes gefälliges Wirthschaftsstück gesendet zu haben*, erfüllt ist.

Was unsere Angelegenheit betrifft, würde es mir warlich viel Freude machen, Ihnen noch mehr als die verlangte Summe zu offeriren, allein sind die Geschäfte nicht so brillant und ist nicht alles Gold was da glänzt. Das Ihnen gebotene Honorar von rh 1500 für das Eigenthum des Klav. Ausz. und allen Arrangements für alle Länder mit Ausnahme Englands ist sehr bedeutend, denn dadurch daß Sie dieselbe in England besonders verkaufen wollen, habe ich schon einen bedeutenden Nachtheil, indem ich von meinem Verlage viel nach England sende und nun von dieser Oper kein Blatt dahin senden kann, ebenso ist es jetzt mein Bestreben, auch nach andern Welttheilen Geschäfte mit Musikalien zu machen, so wird mir der Verkauf Ihrer Oper dahin, durch die Herausgeber in England abgeschnitten. — Ich versichere Sie, daß ich mindestens 15–1800 Expl. verkaufen muß um meine Kosten heraus zu bekommen. Halten Sie sich übrigens überzeugt und Sie haben Beweise von mir, daß wenn mein Nutzen bedeutend ist, ich mich auch zu revangiren weiß und es mit Vergnügen thuen werde, mir ist es nothwendig daß das Privilegium* wie es das Spontini’sche ist*, erlangt wird, was Ihnen gar nicht fehlen kann.

Sollten Sie was Ihnen leicht zu erhalten sein wird, von Sr. Majestät dem Könige v Sachsen erlangen, daß dies Privil. auch auf alle Ihre frühern Kompositionen extendirt werde unter der Vorstellung, daß dies Privilegium keine besondere Gnade sondern nur eine Erklärung der bei Musikalien höchst unbestimmten Gesetze ist und von nun an kein Arrangement Ihrer Kompositionen von Unberufenen herausgegeben und verkauft werden dürfen und die bereits erschienenen verschiedenen Arrangements Ihrer früheren Kompositionen | nicht mehr verkauft werden dürfen und als Nachdruck betrachtet werden, als nur die von Ihrem rechtmäßigen Verleger veranstaltete Ausgaben, so würde es mir angenehm sein und würde ich Ihnen, wenn Sie das Privilegium in dieser Art erlangen, eine Bonification von Zweihundert Thlr. Pr. Crt. — separat zu zahlen, mir ein Vergnügen machen. Einl. empfangen Sie den Kontrakt in duplo beide von mir unterschrieben, mit der Bitte sie gleichfalls zu unterschreiben u mir einen davon zurückzusenden, eben so folgen hierbei einige Abdrucke der Spontini’schen Privilegien damit Sie solche bei Ihrem Nachsuchen um ein Gleiches einreichen können.

[ohne Unterschrift]

Apparat

Zusammenfassung

Antwort auf Webers Brief vom 23. Jan; kann ihm für den Oberon-Klavierauszug nicht mehr als 1500 rh bieten, da England aus seinem Verbreitungsgebiet ausgenommen sei; es sei ein Privileg nötig; wenn er dies vom Sächs. König erhalte, könne er 200 Thlr. mehr zahlen; übersendet ihm eine doppelte Ausfertigung des Kontrakts (nicht beiliegend)

Incipit

Entschuldigen Sie es gütigst, daß ich mir erst heut

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung

  • Textzeuge: Entwurf: Erzhausen (D), Archiv des Verlags Robert Lienau (D-ERZrl)
    Signatur: Kopierbuch Schlesinger 1826–1833, S. 4–6

Textkonstitution

  • „v. anderer Hand: … Weber. in Dresden“unter der Zeile hinzugefügt
  • S„s“ überschrieben mit „S
  • „… Sachsen erlangen, daß dies Privil“die letzten drei Wörter von anderer Hand

Einzelstellenerläuterung

  • „… gefälliges Wirthschaftsstück gesendet zu haben“Das Geschenk (ein „Koffeebret“) hatte Weber entweder bei seinem Berlinaufenthalt im Dezember erhalten und nach Dresden mitgenommen oder Schlesinger hatte es in dieser Zeit direkt an Caroline von Weber gesandt; in Webers Tagebuch ist der Erhalt nicht dokumentiert.
  • „… es das Spontini 'sche ist“Schlesinger bezieht sich hier auf das „Privilegio gegen alle Gattungen von Arrangements No. 1115“, das Spontini für Preußen erwirkt hatte; vgl. u. a. das Titelblatt des Stimmen-Erstdrucks der „OUVERTURE | zu der grossen Oper: | Olimpia“, Berlin: Schlesinger, PN: 1156.
  • Thlr. Pr. Crt.Abk. von „Thaler Preussisch Courant“.

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