Carl Maria von Weber an Friedrich Kind in Dresden
Dresden, Montag, 23. Februar 1818

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Herzlieber Freund!

Den freundlichsten guten Morgen von Frau und Mann, an Kind und Kinds Kinder.      Leider kann ich Gutes nur mit Bösem vergelten. Ich schikke Ihnen hier unserer neulichen Abrede gemäß zwey lederne Blätter zur Ansicht, und bitte um baldigste Rükgabe*.      Endlich naht meine Meße ihrem Ende, und dann gehts über die Jägersbraut.      adio, man ärgere sich nicht. Morgen bey Chiaponi.

mit alter Treue und Liebe Ihr Weber.

Apparat

Zusammenfassung

übersendet 2 Blätter (=?) zur Ansicht, erwähnt Messe und Freischütz

Incipit

Den freundlichsten guten Morgen von Frau und Mann

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung

  • Textzeuge: Berlin (D), Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung (D-B)
    Signatur: Mus. ep. C. M. v. Weber 15

    Quellenbeschreibung

    • 1 Bl. (1 b. S. o. Adr.)
    • unter Bezugnahme auf die Nummerierung im Freischütz-Buch von F. Kind auf der Briefseite unten rechts mit „7.“ gezählt (Tinte); links unten von fremder Hand: „Carl Marie v Weber“ (Bleistift)

    Provenienz

    • aus der Sammlung von Joseph Maria von Radowitz (s. Stempel); vgl. auch Verzeichniss der von […] J. von Radowitz hinterlassenen Autographen-Sammlung, nunmehr Eigenthum der Königl. Bibliothek in Berlin, Berlin 1864, Teil 3, S. 695, Nr. 8475

    Dazugehörige Textwiedergaben

    • Kind: Freischütz-Buch, S. 143–144, Nr. 7

    Einzelstellenerläuterung

    • „… und bitte um baldigste Rükgabe“Möglicherweise übersandte Weber Kind zwei Zeitungsnummern zur Ansicht, in denen der Streit um die Fortsetzung des Taschenbuchs zum geselligen Vergnügen thematisiert war. Das seit 1815 von Kind herausgegebene Taschenbuch erschien bis Jg. 1818 (publiziert 1817) bei Gleditsch in Leipzig. Ab Jg. 1819 (publiziert 1818) führte Kind das Taschenbuch beim Verlag Göschen in Leipzig weiter, während beim Verlag Gleditsch eine Konkurrenzausgabe, hg. von Amadeus Wendt, erschien. Eine diesbezügliche Notiz von C. F. E. Richter, Inhaber der Firma Gleditsch, erschien u. a. im Intelligenzblatt der Zeitung für die elegante Welt, Jg. 18, Nr. 2 (10. Februar 1818), auf die Kind bereits im nächsten Intelligenzblatt Nr. 3 (24. Februar 1818) mit einer Berichtigung reagierte. Eventuell waren Weber weitere Notizen dazu zu Gesicht gekommen. Zum Rechtsstreit zwischen Kind und Richter/Gleditsch vgl. auch die Angaben bei Karl Goedeke, Grundriss zur Geschichte der deutschen Dichtung, 2. Aufl., Bd. 9, Dresden 1910, S. 253.

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